Eine Androhung einer Ordnungsmaßnahme der Unteren Naturschutzbehörde gegen einen Grundstücksbesitzer auf dem Wingert wegen widerrechtlicher Eingriffe in Natur und Landschaft in einem gesetzlich geschützten Biotop (illegale Bebauung und Wegaufschotterung, abendlicher/nächtlicher Lärm und unnötiges Befahren des Areals) erfolgt. Der Geländeeigentümer wurde zur Anhörung aufgefordert.