Ortsvorsteher Dr. Rack hat eine Beschwerde führende Anwohnerin wegen verweigerter Nutzung des Parkplatzes am Tennisclub-Gelände informiert, dass der Parkplatz Pachtgelände des TC Dorheim ist. Insofern hat der TC Dorheim die Berechtigung, die Halter dort widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge zum Verlassen des Parkplatzes aufzufordern. Wegen der ebenfalls vorgetragenen Beschwerden über Belästigungen bei TC-Veranstaltungen durch Lärm und durch in den Seitenstraßen abgestellte Fahrzeuge hat der Ortsvorsteher dem TC-Vereinsvorsitzenden bereits Kenntnis gegeben. Es ist in erster Linie Sache des Vereins für ein verträgliches Miteinander mit den Anwohnern zu sorgen.

 

Halteverbotsschilder im Bereich des TC-Geländes: An sonntäglichen Spieltagen beklagen Landwirte - trotz vorhandenem Pkw-Parkplatz – das beidseitige Zuparken am Ende des Kuhweidwegs. Es ist stets sehr schwierig, mit landwirtschaftlichem Gerät diese Stelle zu passieren. Ortsbeiratsmitglied Veith schlägt die Einrichtung von Halteverbotsschildern vor.