Sitzung: 28.06.2012 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 16, Enthaltungen: 3
Vorlage: 11-16/0349
Beschluss:
Zur Vorbereitung der
Wahl einer hauptamtlichen Ersten Stadträtin / eines hauptamtlichen Ersten
Stadtrats wird ein Wahlvorbereitungsausschuss nach § 42 HGO gebildet. Dieser
hat 9 Mitglieder und setzt sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen
zusammen (Benennungsverfahren gem. § 62 Abs. 2 HGO).
Abstimmungsergebnis: