Beschluss: beantwortet

Anfrage:

 

1.   Wie können Charsharing-Fahrzeuge für städtische Belange genutzt werden und wie kann etwaigen Hindernissen begegnet werden?

 

2.   Warum wurde Carsharing bislang nicht bereits durch die Stadt genutzt?

 

3.   Wie hoch ist der jährliche Differenzbetrag zwischen der Nutzung städtischer Fahrzeuge in seitheriger Form und der Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen?

 

4.   Was ist die Jahreskilometerleistung der einzelnen vorhandenen und der zur Beschaffung vorgesehenen Fahrzeuge?

 

5.   Wann laufen die Leasingverträge welcher Fahrzeuge aus?

 

 

Bürgermeister Keller beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 3

Von Stadtmobil steht zurzeit in Friedberg ein Pkw (Opel-Corsa) auf dem Stadtkirchenplatz und inzwischen ein weiteres Fahrzeug (Peugeot 107) an der Station Am Taubenrain für die Nutzung von Carsharing zur Verfügung.

 

Da ein Fahrzeug auf dem Stadtkirchenplatz steht, hat das Stadtbauamt bereits im Februar 2011 geprüft, ob für die Mitarbeiter das Carsharing-Modell in Frage kommen könnte. Da, wie zuvor erläutert, auch das Fahrzeug des Stadtbauamtes ganzwöchig während der üblichen Dienstzeiten zur Verfügung stehen sollte bzw. im Einsatz ist, wurde bei Stadtmobil nach einer Sondervereinbarung nachgefragt. Danach würde alleine für die Bereitstellung eines Fahrzeuges in den üblichen Dienstzeiten ein monatliche Nutzungsentgelt (Zeittarif) von 260,00 € anfallen. Bei einer jährlichen Kilometerleistung von 8.000 km kommen bei gerechneten 0,22 €/km monatlich noch Kosten von 146,00 € hinzu. Die Gesamtkosten betragen somit ca. 400,00 €/Monat.

Die Anschaffungs-, Betriebs- und Unterhaltungskosten für ein vergleichbares Dienstfahrzeug betragen dagegen nur 275,00 €/Monat. Der jährlichen Mehrkosten bei der Nutzung eines Carsharing-Fahrzeuges betragen somit = ca.1.570,00 €. Insofern kommt das Carsharing-Modell aus wirtschaftlichen Gründen für das Stadtbauamt nicht Frage. Da das Fahrzeug vorrangig als Baustellenfahrzeug genutzt wird, muss auch berücksichtigt werden, dass die Carsharing-Fahrzeuge immer in einem sauberen Zustand wieder an der Station abgestellt werden müssen.

 

 

Zu 4

Die Jahreskilometerleistung für den Pkw des Stadtbauamtes beträgt ca. 8.000 km. Zusätzlich benutzen die Mitarbeiter des Stadtbauamtes für Dienstfahrten zu den Baustellen ihre Privatfahrzeuge mit einer Jahreskilometerleistung von ca. 6.000 km, wenn das Dienstfahrzeug vergeben ist. Für den Haushalt 2013 wurden daher Mittel für die Anschaffung eines zweiten Fahrzeuges beantragt, da die Erstattungskosten (zurzeit 0,35 €/km, zuzüglich Verwaltungskosten für die Auszahlung an die Mitarbeiter) höher liegen, als die Anschaffungs- und Betriebskosten für einen kleinen Pkw bzw. die Kosten für die Nutzung von Carsharing. Die Mittel für die Anschaffung des Pkw stehen im Haushalt 2012 auch zur Verfügung.

 

Vorschlag für die Nutzung von Carsharing:

 

Die beiden Fahrzeuge von Stadtmobil kämen für die Stadtverwaltung evtl. als Bedarfs- und Ausweichfahrzeuge in Frage, wenn die städtischen Dienstfahrzeuge vergeben sind bzw. ausgelastet sind und die Dienstfahrt im Voraus planbar ist, zum Beispiel für Dienstreisen, bei denen in der Regel mit Privatfahrzeuge gefahren wird. Nach Auskunft von Stadtmobil könnte in diesem Fall jedem Amt oder städt. Einrichtung eine Zugangskarte für die Nutzung der Stadtmobil-Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden.

 

Die monatlichen Kosten betragen bei angenommenen Jahreskilometerleistungen von

 

3.000 km = 1.170,00 €

6.000 km = 1.800,00 €

9.000 km = 2.430,00 €

 

Verwaltungsintern könnte die Nutzung so geregelt werden, dass für Dienstfahrten und Dienstreisen vorrangig die Carsharing-Fahrzeuge gebucht werden sollen, wenn die städtischen Dienstfahrzeuge ausgebucht sind, bevor Privatfahrzeuge eingesetzt werden.

 

Die Verwaltung wird die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2013 beantragen.