Anfrage:
1.
Wie
können Charsharing-Fahrzeuge für städtische Belange genutzt werden und wie kann
etwaigen Hindernissen begegnet werden?
2.
Warum
wurde Carsharing bislang nicht bereits durch die Stadt genutzt?
3.
Wie hoch
ist der jährliche Differenzbetrag zwischen der Nutzung städtischer Fahrzeuge in
seitheriger Form und der Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen?
4.
Was ist
die Jahreskilometerleistung der einzelnen vorhandenen und der zur Beschaffung
vorgesehenen Fahrzeuge?
5.
Wann
laufen die Leasingverträge welcher Fahrzeuge aus?
Bürgermeister Keller beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3
Von Stadtmobil steht zurzeit in Friedberg ein Pkw (Opel-Corsa) auf dem
Stadtkirchenplatz und inzwischen ein weiteres Fahrzeug (Peugeot 107) an der
Station Am Taubenrain für die Nutzung von Carsharing zur Verfügung.
Da ein Fahrzeug auf dem Stadtkirchenplatz steht, hat das Stadtbauamt
bereits im Februar 2011 geprüft, ob für die Mitarbeiter das Carsharing-Modell
in Frage kommen könnte. Da, wie zuvor erläutert, auch das Fahrzeug des
Stadtbauamtes ganzwöchig während der üblichen Dienstzeiten zur Verfügung stehen
sollte bzw. im Einsatz ist, wurde bei Stadtmobil nach einer Sondervereinbarung
nachgefragt. Danach würde alleine für die Bereitstellung eines Fahrzeuges in
den üblichen Dienstzeiten ein monatliche Nutzungsentgelt (Zeittarif) von 260,00
€ anfallen. Bei einer jährlichen Kilometerleistung von 8.000 km kommen bei
gerechneten 0,22 €/km monatlich noch Kosten von 146,00 € hinzu. Die
Gesamtkosten betragen somit ca. 400,00 €/Monat.
Die Anschaffungs-, Betriebs- und Unterhaltungskosten für ein
vergleichbares Dienstfahrzeug betragen dagegen nur 275,00 €/Monat. Der
jährlichen Mehrkosten bei der Nutzung eines Carsharing-Fahrzeuges betragen
somit = ca.1.570,00 €. Insofern kommt das Carsharing-Modell aus
wirtschaftlichen Gründen für das Stadtbauamt nicht Frage. Da das Fahrzeug
vorrangig als Baustellenfahrzeug genutzt wird, muss auch berücksichtigt werden,
dass die Carsharing-Fahrzeuge immer in einem sauberen Zustand wieder an der
Station abgestellt werden müssen.
Zu 4
Die Jahreskilometerleistung für den Pkw des Stadtbauamtes beträgt ca.
8.000 km. Zusätzlich benutzen die Mitarbeiter des Stadtbauamtes für
Dienstfahrten zu den Baustellen ihre Privatfahrzeuge mit einer
Jahreskilometerleistung von ca. 6.000 km, wenn das Dienstfahrzeug vergeben ist.
Für den Haushalt 2013 wurden daher Mittel für die Anschaffung eines zweiten
Fahrzeuges beantragt, da die Erstattungskosten (zurzeit 0,35 €/km, zuzüglich
Verwaltungskosten für die Auszahlung an die Mitarbeiter) höher liegen, als die
Anschaffungs- und Betriebskosten für einen kleinen Pkw bzw. die Kosten für die
Nutzung von Carsharing. Die Mittel für die Anschaffung des Pkw stehen im
Haushalt 2012 auch zur Verfügung.
Vorschlag für die Nutzung von Carsharing:
Die beiden Fahrzeuge von Stadtmobil kämen für die Stadtverwaltung evtl.
als Bedarfs- und Ausweichfahrzeuge in Frage, wenn die städtischen
Dienstfahrzeuge vergeben sind bzw. ausgelastet sind und die Dienstfahrt im
Voraus planbar ist, zum Beispiel für Dienstreisen, bei denen in der Regel mit
Privatfahrzeuge gefahren wird. Nach Auskunft von Stadtmobil könnte in diesem
Fall jedem Amt oder städt. Einrichtung eine Zugangskarte für die Nutzung der
Stadtmobil-Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden.
Die monatlichen Kosten betragen bei angenommenen
Jahreskilometerleistungen von
3.000 km = 1.170,00 €
6.000 km = 1.800,00 €
9.000 km = 2.430,00 €
Verwaltungsintern könnte die Nutzung so geregelt werden, dass für
Dienstfahrten und Dienstreisen vorrangig die Carsharing-Fahrzeuge gebucht
werden sollen, wenn die städtischen Dienstfahrzeuge ausgebucht sind, bevor
Privatfahrzeuge eingesetzt werden.
Die Verwaltung wird die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2013 beantragen.