Mit Schreiben vom 23.03.2012 teilt der Wetteraukreis – Fachdienst Ordnungsrecht Verkehrsdienst– und Zulassungsangelegenheiten – mit, dass nach ausführlicher Untersuchung u.a. durch einen Ortstermin, keine Möglichkeit gesehen wird, die Höchstgeschwindigkeit im Bereich der ARS auf 30 km/h herabzusetzen, auch nicht zeitlich beschränkt.

 

Die Antwort stößt bei den Mitgliedern des Ortsbeirats Kernstadt auf Unverständnis und wird so nicht akzeptiert. Nach eingehender Diskussion schlägt Vorsitzender Bösch vor, den Vorschlag des Stadtverordnetenvorstehers Hollender aufzugreifen und einen gemeinsamen Ortstermin mit dem Ortsbeirat, Verkehrsbehörde, Polizei, Vertreter der Schule, Elternvertreter und Leiterinnen der Krippe Saarstraße und der Kindertagesstätte zu organisieren.

 

Die Angelegenheit soll in der nächsten Sitzung wieder auf die Tagesordnung genommen werden.