Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.   Für eine Fläche westlich der Grundstücke Rödernstraße 13 – 19 und südlich der Mehrzweckhalle, die die Parzellen  Flur 1, Flurstücke 1/11-13, 360/1 tlw., 393/2 tlw.,393/3 und Flur 4, Flurstücke 244/29, 222 tlw., 223/2 tlw., 227/1 tlw. umfasst, wird ein Bebauungsplan gem. § 30 Abs.1 BauGB aufgestellt, der mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die öffentlichen Verkehrsflächen enthält; die Grenze des Geltungsbereiches ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1 der Vorlage) dargestellt; dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 84 „Kita Ossenheim“.

 

2.   Mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem.

     § 3 Abs.1 BauGB durchgeführt. 


Abstimmungsergebnis: