Sitzung: 02.05.2012 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss:
1.
Für eine
Fläche westlich der Grundstücke Rödernstraße 13 – 19 und südlich der
Mehrzweckhalle, die die Parzellen Flur
1, Flurstücke 1/11-13, 360/1 tlw., 393/2 tlw.,393/3 und Flur 4, Flurstücke
244/29, 222 tlw., 223/2 tlw., 227/1 tlw. umfasst, wird ein Bebauungsplan gem. §
30 Abs.1 BauGB aufgestellt, der mindestens Festsetzungen über die Art und das
Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die
öffentlichen Verkehrsflächen enthält; die Grenze des Geltungsbereiches ist im
anliegenden Lageplan (Anlage 1 der Vorlage) dargestellt; dieser Lageplan ist
Bestandteil des Beschlusses. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung
„Bebauungsplan Nr. 84 „Kita Ossenheim“.
2.
Mit dem
vorliegenden städtebaulichen Entwurf wird die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem.
§ 3 Abs.1 BauGB durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: