Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung

 

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage ist die eingegangene Stellungnahme dem Beschlussvorschlag gegenübergestellt.)

 

Stellungnahme des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen vom 15.11.2011 in Verbindung mit Stellungnahme vom 21.10.2010

 

zu 1.)

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

zu 2.)

Beschluss:

Der Hinweis wird zu Kenntnis genommen, er betrifft jedoch nicht das laufende Bebauungsplanverfahren.

 

 

Stellungnahme des Wetteraukreises vom 14.10.11

 

zu 1.) Archäologische Denkmalpflege

 

Beschluss:

Der Hinweis wird berücksichtigt, indem dieser im Bebauungsplan entsprechend geändert wird.

 

zu 2.) Wasser- und Bodenschutz:

 

Beschluss:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Anmerkung:

Ein entsprechender Antrag wird beim Regierungspräsidium Darmstadt im Zuge des Baugenehmigungs- bzw. Freistellungsverfahrens gestellt.

 

zu 3.) Bauordnung

 

Beschluss:

Die Anregung wird berücksichtigt. Die Festsetzung der Firsthöhe wird entsprechend konkretisiert.

 

zu 4.)

 

Beschluss:

Eine Änderung der Erschließungsart ist nicht erforderlich.

 

Anmerkung: 

Ein asphaltierter Ausbau des vorhandenen Feldweges ist bis zum Parkplatz des Kleingartengeländes vorgesehen, soll aber erst bei Bedarf - je nach Nutzung des Kleingartengeländes - erfolgen.  Die innerhalb des Kleingartengeländes liegenden Wiesenwege sollen eine Befestigung mit einer wassergebundenen Decke erhalten (siehe planungsrechtliche Festsetzungen).

 

zu 5.)

 

Beschluss:

Die Anregung wird berücksichtigt, die Festsetzung wird entsprechend konkretisiert.

 

Anmerkung:

In der Planzeichnung werden Flächen festgesetzt, in denen zur kleinräumigen Geländemodellierung (z.B. für kleine Hügel oder Wälle) Aufschüttungen und Abgrabungen zulässig sind, jedoch nicht großflächig.

 

zu 6.)

 

Beschluss:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Anmerkung:

Im Rahmen des Baugrundgutachtens wurden bei allen Ramm-Sondierbohrungen keine Auffälligkeiten festgestellt, sodass dieses Gebiet in die Auffälligkeitsstufe A0 einzustufen ist.

Ein Hinweis zum Umgang mit etwaigen Bodenkontaminationen ist im Bebauungsplan enthalten.

 

zu 7) Vorbeugender Brandschutz

 

Beschluss:

Die Anregung wird berücksichtigt, indem der Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen wird.

 

 

Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

 

1.     Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 60 „Auf dem Ringgraben“, 1. Änderung in Friedberg - Kernstadt wird als Satzung beschlossen.

2.     Die landesrechtlichen Vorschriften gem. § 81 HBO als Bestandteil des o. a. Bebauungsplanentwurfes werden ebenfalls beschlossen.

3.     Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Auf dem Ringgraben“, 1. Änderung in Friedberg - Kernstadt wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis: