Sitzung: 26.04.2012 Ausschuss für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss:
1. Für eine Fläche westlich der Grundstücke Rödernstraße 13 – 19 und südlich der Mehrzweckhalle, die die Parzellen Flur 1, Flurstücke 1/11-13, 360/1 tlw., 393/2 tlw.,393/3 und Flur 4, Flurstücke 244/29, 222 tlw., 223/2 tlw., 227/1 tlw. umfasst, wird ein Bebauungsplan gem. § 30 Abs.1 BauGB aufgestellt, der mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die öffentlichen Verkehrsflächen enthält; die Grenze des Geltungsbereiches ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1 der Vorlage) dargestellt; dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 84 „Kita Ossenheim“.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen |
Ja 9
Nein 0 Enthaltung 0 |
2. Mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: