Sitzung: 18.04.2012 Ortsbeirat des Stadtteils Kernstadt
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Auf Vorschlag von
Ortsvorsteher Bösch erfolgt die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt en bloc.
Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
(Anmerkung: In der
Anlage 1 der Vorlage ist die eingegangene Stellungnahme dem Beschlussvorschlag
gegenübergestellt.)
Stellungnahme
des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen vom 15.11.2011 in Verbindung mit
Stellungnahme vom 21.10.2010
zu 1.)
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
zu 2.)
Beschluss:
Der Hinweis wird zu Kenntnis genommen, er betrifft jedoch nicht das laufende Bebauungsplanverfahren.
Stellungnahme des
Wetteraukreises vom 14.10.11
zu 1.) Archäologische Denkmalpflege
Beschluss:
Der Hinweis wird berücksichtigt, indem
dieser im Bebauungsplan entsprechend geändert wird
zu 2.) Wasser- und Bodenschutz:
Beschluss:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Anmerkung:
Ein entsprechender Antrag wird beim Regierungspräsidium Darmstadt im
Zuge des Baugenehmigungs- bzw. Freistellungsverfahrens gestellt.
zu 3.) Bauordnung
Beschluss:
Die Anregung wird berücksichtigt. Die Festsetzung der Firsthöhe wird
entsprechend konkretisiert.
zu 4.)
Beschluss:
Eine Änderung der Erschließungsart ist nicht erforderlich.
Anmerkung:
Ein asphaltierter Ausbau des vorhandenen Feldweges ist bis zum Parkplatz
des Kleingartengeländes vorgesehen, soll aber erst bei Bedarf - je nach Nutzung
des Kleingartengeländes - erfolgen. Die
innerhalb des Kleingartengeländes liegenden Wiesenwege sollen eine Befestigung
mit einer wassergebundenen Decke erhalten (siehe planungsrechtliche
Festsetzungen).
zu 5.)
Beschluss:
Die Anregung wird berücksichtigt, die Festsetzung wird entsprechend
konkretisiert.
Anmerkung:
In der Planzeichnung werden Flächen festgesetzt, in denen zur kleinräumigen
Geländemodellierung (z.B. für kleine Hügel oder Wälle) Aufschüttungen und
Abgrabungen zulässig sind, jedoch nicht großflächig.
zu 6.)
Beschluss:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Anmerkung:
Im Rahmen des Baugrundgutachtens wurden bei allen Ramm-Sondierbohrungen
keine Auffälligkeiten festgestellt, sodass dieses Gebiet in die
Auffälligkeitsstufe A0 einzustufen ist.
Ein Hinweis zum Umgang mit etwaigen Bodenkontaminationen ist im Bebauungsplan
enthalten.
zu 7) Vorbeugender Brandschutz
Beschluss:
Die Anregung wird berücksichtigt, indem der Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen wird.
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
1. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 60 „Auf dem
Ringgraben“, 1. Änderung in Friedberg - Kernstadt wird als Satzung beschlossen.
2. Die landesrechtlichen Vorschriften gem. § 81
HBO als Bestandteil des o. a. Bebauungsplanentwurfes werden ebenfalls
beschlossen.
3. Der vorliegende Entwurf der Begründung des
Bebauungsplanes Nr. 60 „Auf dem Ringgraben“, 1. Änderung in Friedberg - Kernstadt
wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: