Ortsvorsteher Wagner verliest eine Stellungnahme des Leiters des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung – Straßenverkehrsbehörde – vom 25.01.2011:

 

„Die vorhandene Sperrfläche als Verkehrsregelung ist eindeutig. Pfosten dürfen aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht nicht gesetzt werden. Die Ordnungspolizei wird diesen Bereich regelmäßig kontrollieren und widerrechtlich parkende Fahrzeuge entsprechend belangen.“