Anfrage:
1.
Welche
finanziellen Mittel sind für die Wiederherstellung der Sicherheit bzw. die
Reparatur des Schwimmbeckens einzustellen? Gibt es schon einen
Kostenvoranschlag?
2.
Welche
Eigenleistung finanzieller und ideeller Art kann der Förderverein leisten, bzw.
sind vom Förderverein zugesagt?
3.
Wie viel
Trinkwasser wird zusätzlich zu dem Quellwasser während der Badesaison
eingespeist?
4.
Liegt
schon ein Konzept vor, das den Badebetrieb rechtzeitig zur Badesaison sicher
stellt?
Bürgermeister Keller beantwortet die Anfrage wie
folgt:
zu 1.
a) Kurzfristig zur Öffnung des Bades in diesem Sommer:
Nachdem das Angebot Pfeifhofer gescheitert
ist…
Einschub: Zitat aus einer E-Mail von Herrn
Stephan Pfeifhofer vom 23.03.2012 an das Stadtbauamt: „Meine Versicherung hat mir Anfang März mitgeteilt, dass die
Erhöhung der Deckungssummen für meine Berufshaftpflicht-Versicherung kein
Problem sei und mir den Preis dafür genannt. Auf weitere Nachfrage und auf die
Bitte, die Deckung für den Bauzustand im Schwimmbad zu bestätigen, teilte
man mir heute überraschend mit, dass die Erhöhung der Summen in der Tat kein
Problem sei, die Allianz allerding die Auffassung vertritt, das von mir
geplante Vorgehen sei nicht versichert. Warum mir dieses nicht schon bei
meiner ersten Anfrage mitgeteilt wurde entzieht sich meiner Kenntnis. Ohne
Versicherungsschutz kann ich, auch bei minimalem Restrisiko, die Überwachung
der Wände im leeren Zustand nicht verantworten. Vor diesem Hintergrund ziehe
ich mein heutiges Angebot für die Überwachung der Wände im Ockstädter Schwimmbad
zurück.“
… liegt nun ein neues Angebot für
Messungen, Fotodokumentationen und Sichtprüfungen während der erforderlichen
Arbeiten, sowie die Ausführung von Beckenreinigungs- und Anstricharbeiten vor.
Dieses Angebot erfüllt nicht die haftungs- und versicherungsrechtlichen
Anforderungen. Ob diese gewährleistet werden können, ist derzeit nicht bekannt.
Dieses Angebot beläuft sich – ohne die
versicherungs- und haftungsrechtlichen Anforderungen – auf etwa 13.000,00 €.
Weiterhin wären vor einer Eröffnung im Jahr
2012 aufgrund von TÜV-Auflagen und
-empfehlungen zahlreiche weitere kleinere, aber ebenfalls
sicherheitsrelevante Verbesserungen umzusetzen, die grob geschätzte Kosten in
Höhe von weiteren ca. 17.000,00 € zur Folge hätten.
Die erforderlichen Mittel von mindestens
30.000,00 € sind nicht im Haushalt 2012 enthalten.
b) Mittel- und langfristig:
Das Stadtbauamt hat bezüglich eines
langfristigen Erhalts des Freibades ein weiteres detaillierteres Gutachten bzw.
Sanierungsstudie in Auftrag geben, die folgenden Bearbeitungsumfang haben soll:
·
Untersuchung
/ Bewertung der vorhandenen Baulichkeiten und Technik bezüglich Zustand,
Sicherheit, Genehmigungsfähigkeit und Restlebensdauer.
·
Abgleich
und Bewertung der vorhandenen technischen Substanz mit den nach heutige
Vorschriften erforderlichen Anlagen. Hierbei ist ein
eventueller Weiterbetrieb der vorhandenen Technik,
bezüglich seiner Möglichkeit und Sicherheit zu bewerten. Wirtschaftliche
Betrachtung ob in die vorhandene Substanz eine teilweise Investition (evtl. nur
Ertüchtigung vorhandenes Becken) möglich und sinnvoll ist.
·
Betrachtung,
Beschreibung und wirtschaftliche Bewertung (Schätzkosten) von
alternativen Konzepten zur Sanierung. Stichworte Neubau (Edelstahlbecken),
Sanierung vorh. Becken mit evtl. Reduzierung der Wassertiefe,
Naturschwimmbad, Wasserspielplatz etc.
Das Gutachten soll
im Mai vorliegen und wird dann den Gremien vorgelegt.
zu 2.
Der Förderverein nimmt schon jahrelang die Vorbereitung der Kabinen, der
Toilettenanlagen und der Außenanlagen vor. Mitte März 2012 hat er angeboten, ab
dem Jahr 2012 auch den Grünschnitt mit Rasen mähen und Hecken schneiden
vor, während und nach der Saison vor zu nehmen, sowie die Beckenreinigung und
den Beckenanstrich durch ausgebildete Maler durchführen zu lassen. Weiterhin
ist der Förderverein bereit, eigene Gelder zu investieren und zu
Spendenaktionen aufzurufen.
zu 3.
Die Menge des zusätzlich zum Quellwasser in das Becken eingespeisten
Trinkwassers ist abhängig von den Besucherzahlen des Bades und schwankt daher
von Jahr zu Jahr. Zusätzlich gibt es gewisse Wasserverluste durch Verdunstung,
durch die Überlaufrinnen, sowie durch vermutete Undichtigkeiten des Beckens.
Aufgrund der hygienerechtlichen Vorschriften sind 30 Liter Frischwasser
(oder aufzubereitendes Quellwasser) pro Badegast und pro Tag dem Becken
hinzuzuführen. Da die Entnahmemenge von Wasser aus der Pfingstbrunnenquelle
jedoch durch die Untere Wasserbehörde limitiert ist, muss das Becken teilweise
mit Trinkwasser aufgefüllt werden. Außerdem entsteht naturgemäß bei mehr
Besuchern auch ein höherer Trinkwasserverbrauch durch vermehrte Nutzung von
Duschen, Toiletten und den Angeboten des Kiosks, sowie erhöhtem
Reinigungsaufwand.
zu 4.
Nein. Alle bisherigen Ansätze und Vorschläge zur technischen Absicherung
der zwingend notwendigen Reinigungs- und Streicharbeiten im Becken sind aus
versicherungsrechtlichen Gründen gescheitert. Die GVV-Kommunalversicherung
VVaG, die die Stadt versichert, nahm zum Vorschlag „Förderverein/Pfeifhofer“
wie folgt Stellung:
„Einer
möglichen Haftung gemäß § 836 BGB wird sich die Stadt Friedberg nicht
entledigen können. Als städtischer Haftpflichtversicherer können wir nur noch
einmal dringend empfehlen, das Ansinnen des Fördervereins zurück zu weisen.
Immerhin besitzt die Stadt Friedberg aufgrund des Gutachtens Schütz positive
Kenntnis von der Gefährdungslage. Sofern sie dennoch nicht einschreitet und
Personen bei geleertem Becken ins Bad lässt, werden die verantwortlichen Amtsträger
im Falle eines Schadens sowohl straf- als auch zivilrechtlich mit dem Vorwurf
eines groben Verschuldens bis hin zum (bedingt) vorsätzlichen Handeln
konfrontiert werden. Ohne die Frage des Versicherungsschutzes, die immer einer
genauen Prüfung der konkreten Umstände des Einzelfalls bedarf, vorwegzunehmen,
sei in diesem Zusammenhang auf Ziff. 6.6 Abs. 1 unserer AHB hingewiesen, wonach
Ansprüche aus Schadenfällen, die durch Vorsatz herbeigeführt werden, von der
Versicherung ausgeschlossen sind.“