Sitzung: 07.03.2012 Ortsbeirat des Stadtteils Kernstadt
Ortsbeiratsmitglied
Contag verliest die Stellungnahme des Haupt– und Personalamtes – Büro der
städtischen Gremien – zu der unter Punkt 4.3 in der Sitzung des Ortsbeirats
Kernstadt vom 18.01.2012 gestellten Anfrage, wer die Sitzung leitet, wenn der
Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende nicht anwesend sind.
Stellungnahme:
Auszug aus der „Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte in der Stadt Friedberg
(Hessen)“
§ 7 Vorsitz und Stellvertretung.
(1) Die oder der
Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzung des Ortsbeirates. Ist sie
oder er
verhindert, so sind die Stellvertreterin und Stellvertreter zu ihrer
oder seiner Vertretung berufen.
Das bedeutet, wenn der/die Vorsitzende und der/die Stellvertreter/in
nicht an der Sitzung
teilnehmen, kann die Sitzung nicht eröffnet werden und findet somit
nicht statt.
Auszug aus der
Kommentierung von F. Foerstemann:
…. „Vielmehr
entspricht es eher den Bedürfnissen der Praxis, mehrere Stellvertreter zu
wählen, weil die Fälle gleichzeitiger Verhinderung des vorsitzenden Mitgliedes
und der Vertretungsperson
erfahrungsgemäß
nicht gerade selten sind.“ …
Der Ortsbeirat folgt
einvernehmlich dieser Empfehlung mit der Maßgabe, die Wahl eines oder mehrerer
Stellvertreter als Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung des Ortsbeirates
Kernstadt aufnehmen zu lassen.