Ortsbeiratsmitglied Contag verliest die Stellungnahme des Haupt– und Personalamtes – Büro der städtischen Gremien – zu der unter Punkt 4.3 in der Sitzung des Ortsbeirats Kernstadt vom 18.01.2012 gestellten Anfrage, wer die Sitzung leitet, wenn der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende nicht anwesend sind.

 

Stellungnahme:

 

Auszug aus der „Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte in der Stadt Friedberg (Hessen)“

 

§ 7 Vorsitz und Stellvertretung.

 

(1) Die oder der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzung des Ortsbeirates. Ist sie oder er

verhindert, so sind die Stellvertreterin und Stellvertreter zu ihrer oder seiner Vertretung berufen.

Das bedeutet, wenn der/die Vorsitzende und der/die Stellvertreter/in nicht an der Sitzung

teilnehmen, kann die Sitzung nicht eröffnet werden und findet somit nicht statt.

 

Auszug aus der Kommentierung von F. Foerstemann:

 

…. „Vielmehr entspricht es eher den Bedürfnissen der Praxis, mehrere Stellvertreter zu wählen, weil die Fälle gleichzeitiger Verhinderung des vorsitzenden Mitgliedes und der Vertretungsperson

erfahrungsgemäß nicht gerade selten sind.“ …

 

Der Ortsbeirat folgt einvernehmlich dieser Empfehlung mit der Maßgabe, die Wahl eines oder mehrerer Stellvertreter als Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung des Ortsbeirates Kernstadt aufnehmen zu lassen.