Am Rosenmontag kam es nach einer Faschingsveranstaltung des Sportvereins im Ockstädter Bürgerhaus zu massiven Beschwerden eines Anwohners, der sich in seiner Ruhe gestört fühlte. Der Beschwerdeführer bemängelt, dass während der Veranstaltung die Fenster geöffnet waren und Besucher unkontrolliert den Notausgang passieren konnten. Die Schilderung des Beschwerdeführers wird vom Vorsitzenden des Veranstalters als unrichtig bezeichnet. Der Vorsitzende des Veranstalters ist zu einem klärenden Gespräch mit dem Beschwerdeführer, unter Einbeziehung des Ordnungsamtes, Herrn Schlerf, sowie dem Ersten Stadtrat, Herrn Ziebarth bereit.