Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Bürgermeister Keller erläutert den Sachverhalt, insbesondere die Verteilung der Investitionskosten auf die Ev. Kirchengemeinde, die Landeskirche, Bund und Stadt Friedberg und betont das Entgegenkommen der Kirchengemeinde. Die grundlegende bauliche Neugestaltung und die Neuorientierung im Platzangebot mit zwei altersübergreifenden Gruppen Krippe/Kindergarten seien zur Absicherung des Kita-Angebots in der Innenstadt geboten und auch langfristig sinnvoll.

Der Beschlussvorlage sei eine Aufstellung der Krippenplätze in Friedberg angehängt, die die vorhandenen Plätze, die in Realisierung befindlichen Plätze sowie die in Planung bzw. im Gespräch befindlichen Plätze aufliste.

 

Beschluss:

 

Die Stadt Friedberg beteiligt sich an den Investitionskosten für den Neubau der  evangelischen Kindertagesstätte Kaiserstraße mit 832.500,Euro. Eine darüber hinausgehende Beteiligung an eventuell entstehenden Mehrkosten findet nicht statt.

 

Die erste Zuschussrate in Höhe von 277.500 Euro wird mit Baubeginn fällig, voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2012. Die Haushaltsmittel werden im Vorgriff auf den Nachtrag 2012 genehmigt.

 

Zwei weitere Zuschussraten in jeweils identischer Höhe werden nach Haushaltsgenehmigung 2013 und im Januar 2014 fällig.

 

Ein entsprechender Vertrag, der eine Zweckbindung über 25 Jahren ab der Inbetriebnahme der Kindertagesstätte enthält, wird mit dem Träger der Einrichtung, der Evangelischen Kirchengemeinde Friedberg, abgeschlossen.

 

Der Umwandlung zweier bestehenden Kindergartengruppe in zwei altersübergreifende Gruppen Krippe/Kindergarten (0- 6 Jahre) mit maximal 30 Kindern bis zum Schuleintritt, davon nicht mehr als 14 Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, wird zugestimmt.

 

Die Stadt Friedberg trägt die durch die Umwandlung der Kindergartengruppen in altersübergreifende Gruppen entstehenden jährlichen Mehrkosten in Höhe von ca. 28.300 Euro. Der bestehende Vertrag wird entsprechend geändert. Veränderungen des Personalschlüssels der Kindertagesstätte Kaiserstraße über diese Vereinbarung hinaus sind nur im Einvernehmen mit der Stadt möglich.


Abstimmungsergebnis: