Sitzung: 15.12.2011 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss:
Der
§ 13 Absatz 2 der Wasserbeitrags- und Gebührensatzung wird wie folgt geändert:
(2) Der Gebührenpflichtige leistet 11 gleichbleibende,
monatliche Abschlagszahlungen, beginnend ab dem 01. Februar eines jeden Jahres
gemäß dem ihm erteilten Gebührenbescheid. Die Abschläge sind spätestens an den
im Gebührenbescheid festgesetzten Fälligkeitstagen zu leisten. Lassen die
Stadtwerke in Sonderfällen Benutzungsgebühren durch einen mit dem Zählerablesen
Beauftragten einziehen, so sind diese beim Vorlegen der Zahlungsaufforderung
fällig.
Abstimmungsergebnis: