Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Antrag: Stellungnahme:

 

Der Ortsbeirat stellt den Antrag bittet den Magistrat, weiterhin Anfragen des Ortsbeirates zu beantworten, so wie dies in den letzten Jahren der Fall war. Kleinere Anfragen aus dem Ortsbeirat zu stellen, entlastet das Stadtparlament. Da Anfragen des Ortsbeirates in der Regel nur den eigenen Bezirk betreffen, ist es nicht sinnvoll sie über das Stadtparlament laufen zu lassen.

 

Begründung:

Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass er kein ausdrückliches Recht darauf hat, dass schriftliche Anfragen an den Magistrat beantwortet werden. Dasselbe gilt wohl auch für mündliche Anfragen.

 

Ein Recht auf Beantwortung hat nur das Stadtparlament.

 

Bisherige Übung seit Bestehen des Ortsbeirates Kernstadt ist jedoch, dass mündliche Anfragen an den Magistrat gestellt werden. In der Regel werden diese auch vom Magistrat beantwortet. Bei ausführlichen Anfragen ist es sinnvoll, diese auch schriftlich zu formulieren.

 

Mitglied Contag trägt dem Ortsbeirat den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vor.

 

Nach eingehender Diskussion wird von den Ortsbeiratsmitgliedern festgestellt, dass

– die Rechtslage eindeutig ist und der Antrag ein hohes Konfliktpotential darstellt welches zu einer Verschärfung der Kommunikation mit dem Magistrat führen könnte

– das im Ortsbeirat anwesende Magistratsmitglied direkt gefragt werden kann, um diese Anfrage an den Magistrat weiterzugeben

– die Verwaltung durch schriftliches Beantworten der Fragen blockiert wird

– der Antrag nicht fordert, dass Anfragen schriftlich beantwortet werden müssen.

 

Beschluss:

 

Die Weiterleitung wird mit den Änderungen beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: