Sitzung: 08.12.2011 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Nach § 25 HGO nehmen Stadtverordnete Pfannmüller und
Stadtverordneter Weil an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht teil.
Beschluss:
Für den Geltungsbereich des Benbauungsplanes Nr. 65 „Hollerfeldchen“ in Friedberg - Ockstadt wird die vorliegende Veränderungssperre gemäß § 14 und § 16 BauGB mit dem Inhalt als Satzung beschlossen, dass
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;
2. erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.
Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt (siehe Anlage der Vorlage).
Abstimmungsergebnis: