Sitzung: 08.12.2011 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Nach § 25 HGO nehmen Stadtverordnete Pfannmüller und Stadtverordneter
Weil an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht
teil.
A) Behandlung der Äußerungen aus der 1. Offenlage
(Anmerkung: In der Anlage 1 sind die Äußerungen aus der 1. Offenlage den
Beschlussvorschlägen gegenübergestellt.)
Herr Lutz Hantl,
Kapellenstr. 16
Beschluss
zu A1:
Die Bedenken hinsichtlich der Lage der Planstraße werden nicht geteilt.
Die vorgesehene Erschließung über die Kapellenstraße und die über die Parzelle
3/1 geführte Planstraße wird beibehalten.
Begründung:
1.
Erhöhte, unzumutbare Verkehrs- und
Lärmbelästigungen sind durch die Erschließung des Baugebietes nicht zu
erwarten. Zum einen ist der Verkehr in der Kapellenstraße bisher sehr gering
(nördlich des Grundstückes Kapellenstr. 16 gibt es nur noch 8 Gebäude und dann
beginnt freies Feld/Streuobstbestand), und zum anderen wird durch den
Bebauungsplan Nr. 65 „Hollerfeldchen“ ein sehr kleines Baugebiet mit
voraussichtlich maximal 25 Wohneinheiten (s. Begründung Pkt. 5.2 Wohnbebauung) erschlossen.
2.
Die für die Erschließungsstraße vorgesehene
Parzelle 3/1 ist für sich alleine aufgrund der geringen Breite nicht für eine
Bebauung (und Schließung der Baulücke) geeignet und bietet sich auch deshalb
für die Errichtung der Planstraße an.
3.
Die vom Einwender vorgeschlagene Verlegung der
Erschließung über die nördliche Feldwegeparzelle und den angrenzenden Graben
würde
a)
nicht zu einer Reduzierung des Verkehrsaufkommens
im Bereich des Grundstückes Kapellenstraße 16 führen
b)
teilweise eine einseitige Erschließung und damit
auch erhöhte Erschließungs- und Baukosten (und damit auch erhöhte
Erschließungskosten) bedeuten. Darüber hinaus würde dann statt des
Grundstücks Kapellenstraße 16 das Grundstück Kapellenstraße 24 (mittlerweile
bebaut) die Nachteile eines Eckgrundstückes erfahren, ohne Vorteile von
der Erschließung zu haben.
4.
Eine Erschließung über die Hollerfeldchenstraße
(Feldweg) ist nicht möglich, da im Bereich der nördlichen Grundstücksgrenze
Waldstraße 29 keine ausreichende Breite für eine Erschließungsstraße vorhanden
ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 37 Nein 0 Enthaltung 2
Beschluss
zu A 2:
Die Anregung wird berücksichtigt. Im Entwurf zur 2. Offenlage wird
entsprechend ein Grundstück für die Bebauung mit einem Einzelhaus festgesetzt
und die Baugrenze wird wie angeregt verschoben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 37 Nein 0 Enthaltung 2
Rainer
Kulb, Waldstraße 29
Beschluss:
Der Hinweis wird lediglich zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Für die Erarbeitung des 2. Offenlageentwurfes wurde eine
artenschutzrechtliche Untersuchung durchgeführt. Hierbei wurde auch das
Vorhandensein von Zauneidechsen untersucht. Es wurden jedoch innerhalb des
Geltungsbereiches keine Exemplare entdeckt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 37 Nein 0 Enthaltung 2
Heinrich
und Hedwig Weidmann, Hintergasse 23
Beschluss:
Die den Bebauungsplan betreffenden Anregungen 1. (lagegerechtes Grundstück)
und 2. (Einzelhaus) werden berücksichtigt. Im Entwurf zur 2. Offenlage werden
die Festsetzungen bezüglich der überbaubaren Fläche und der Bebauungsweise
entsprechend vorgenommen.
Anmerkung:
Die sonstigen Äußerungen und der grundsätzliche Widerspruch beziehen
sich auf das spätere Umlegungsverfahren und können auch erst in dem Rahmen
geprüft und geklärt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 37 Nein 0 Enthaltung 2
Klaus
und Katrin Gröninger, Kapellenstraße 10
Beschluss
zu 1.:
Die Forderung wird berücksichtigt. Im vorliegenden Entwurf zur 2.
Offenlage werden die beiden Parzellen aus dem Geltungsbereich herausgenommen.
Anmerkung
zu 2.:
Ein Beschluss hierzu ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht
möglich. Grundlage für die Verteilung des beitragsfähigen
Erschließungsaufwandes ist die jeweils geltende Erschließungsbeitragssatzung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 37 Nein 0 Enthaltung 2
Günther
Weil, Waldstraße 25
Beschluss:
Die Anregung wird berücksichtigt, indem Teilflächen der Grundstücke
Waldstraße 25 und 27a in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen
werden.
Anmerkung:
Die Grundstücke Waldstraße 21 und 23 wurden auf ausdrücklichen Wunsch
der Eigentümer nicht in den Geltungsbereich aufgenommen, weil hierfür keine
Planungsnotwendigkeit gesehen wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 37 Nein 0 Enthaltung 2
B) Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
Nr. 65 „Hollerfeldchen“ in Friedberg, Ockstadt
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 65
„Hollerfeldchen“ in Friedberg Ockstadt wird geändert. Der neue Geltungsbereich
ist in der Anlage 2 dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 37 Nein 0 Enthaltung 2
C) Beschluss zur Durchführung der 2. Offenlage gem. §
3(2) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2)
BauGB
Mit dem vorliegenden Entwurf (Anlage 2) des Bebauungsplanes Nr. 65
„Hollerfeldchen“ in Friedberg Ockstadt
–Stand 2. Offenlage- mit
Begründung ist die 2. Offenlage gem. § 3(2) BauGB und die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: