Sitzung: 29.11.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Beschluss:
Die Stadt Friedberg übernimmt gemäß § 114k
Abs. 2 in Verbindung mit § 51 Ziffer 15 HGO gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 08. Dezember 2011 – vorbehaltlich der Genehmigung
der Kommunalaufsicht des Wetteraukreises als Aufsichtsbehörde – eine
Ausfallbürgschaft in Höhe von höchstens 450.000 € (=
50,562% der Kaufsumme von 890.000,00 € von Los 3) für die Friedberger
Wohnungsbaugesellschaft mbH für den Erwerb des Loses 3 in der Housing Area zur
Sicherung eines Kapitalmarktdarlehens bei der Volksbank Mittelhessen. Für die
Übernahme der Bürgschaft gelten die in der Bürgschaftserklärung und der
beigefügten Zusatzvereinbarung zur Erhebung einer Avalprovision aufgeführten
Bedingungen.
Abstimmungsergebnis: