Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadt Friedberg übernimmt gemäß § 114k Abs. 2 in Verbindung mit § 51 Ziffer 15 HGO gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08. Dezember 2011 – vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht des Wetteraukreises als Aufsichtsbehörde – eine Ausfallbürgschaft in Höhe von höchstens 450.000 € (= 50,562% der Kaufsumme von 890.000,00 € von Los 3) für die Friedberger Wohnungsbaugesellschaft mbH für den Erwerb des Loses 3 in der Housing Area zur Sicherung eines Kapitalmarktdarlehens bei der Volksbank Mittelhessen. Für die Übernahme der Bürgschaft gelten die in der Bürgschaftserklärung und der beigefügten Zusatzvereinbarung zur Erhebung einer Avalprovision aufgeführten Bedingungen.


Abstimmungsergebnis: