Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadt Friedberg übernimmt gemäß § 114k Abs. 2 in Verbindung mit § 51 Ziffer 15 HGO vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht des Wetteraukreises als Aufsichtsbehörde – eine Ausfallbürgschaft in Höhe von höchstens 1.800.000,00 € (= 80 % von 2.250.000,00 €) für die Friedberger Wohnungsbaugesellschaft mbH für den Erwerb des Loses 4 in der Housing Area zur Sicherung eines Kapitalmarktdarlehens bei der Volksbank Mittelhessen. Für die Übernahme der Bürgschaft gelten die in der Bürgschaftserklärung und der beigefügten Zusatzvereinbarung zur Erhebung einer Avalprovision aufgeführten Bedingungen.


Abstimmungsergebnis: