Sitzung: 29.11.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Beschluss:
Die Stadt Friedberg übernimmt gemäß § 114k
Abs. 2 in Verbindung mit § 51 Ziffer 15 HGO vorbehaltlich der Genehmigung der
Kommunalaufsicht des Wetteraukreises als Aufsichtsbehörde – eine
Ausfallbürgschaft in Höhe von höchstens 1.800.000,00
€ (= 80 % von 2.250.000,00 €) für die Friedberger Wohnungsbaugesellschaft
mbH für den Erwerb des Loses 4 in der Housing Area zur Sicherung eines
Kapitalmarktdarlehens bei der Volksbank Mittelhessen. Für die Übernahme der
Bürgschaft gelten die in der Bürgschaftserklärung und der beigefügten
Zusatzvereinbarung zur Erhebung einer Avalprovision aufgeführten Bedingungen.
Abstimmungsergebnis: