Sitzung: 24.11.2011 Ausschuss für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss:
1.
Für die
Grundstücke im Bereich zwischen der Nieder-Wöllstädter-Straße 3 bis 7 im Osten,
dem Rabenweg im Süden und der Rödernstraße 6 bis 12 im Westen wird ein
Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt, der mindestens Festsetzungen
über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren
Grundstücksflächen und die öffentlichen Verkehrsflächen enthält. Die Grenze des
Geltungsbereiches ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1 der Vorlage) dargestellt;
dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bebauungsplan erhält die
Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 83 „Nördlich des Rabenwegs“.
2.
Mit den
vorliegenden städtebaulichen Entwürfen (Varianten 1 bis 3 – siehe Anlage 2-2b) wird
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die
Unterrichtung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: