Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.   Für die Grundstücke im Bereich zwischen der Nieder-Wöllstädter-Straße 3 bis 7 im Osten, dem Rabenweg im Süden und der Rödernstraße 6 bis 12 im Westen wird ein Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt, der mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die öffentlichen Verkehrsflächen enthält. Die Grenze des Geltungsbereiches ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1 der Vorlage) dargestellt; dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 83 „Nördlich des Rabenwegs“.

 

2.   Mit den vorliegenden städtebaulichen Entwürfen (Varianten 1 bis 3 – siehe Anlage 2-2b) wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.


Abstimmungsergebnis: