Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 „Villa Megerle“ einschließlich der Begründung und mit den gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (1) HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen soll nunmehr die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt werden. Gleichzeitig werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingeholt.


Abstimmungsergebnis: