Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.   Für die nördliche Gewann der Flur 11 der Gemarkung Ockstadt, die im Norden begrenzt wird von dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 71 „Südlich des Riedweges“ und im Osten vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 „Am Pfaffenbrunnen“ und im Süden vom Steinernen-Kreuz-Weg, und für die westlich angrenzende Teilfläche der Flur 12 der Gemarkung Ockstadt mit den Flurstücken 1 bis 3 mit der eingeschlossene Wegeparzelle Flur 12, Flurstück 237/3 wird ein Bebauungsplan gemäß § 30 (1) BauGB aufgestellt, der mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die öffentlichen Verkehrsflächen enthält; die Grenze des Geltungsbereiches ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1 der Vorlage) dargestellt; dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 81 „Am Steinern Kreuz“.

2.   Mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf (Anlage 2 der Vorlage) wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt.

 


Abstimmungsergebnis: