Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Mitglied Wendel trägt den Antrag aus dem Ortsbeirat Dorheim vor, die im Bebauungsplanentwurf vorgesehene Festsetzung der Sockelhöhe von 0,60 m auf 1,00 m wegen der bekannten hohen Grundwasserstände zu erhöhen und auch eine neue Untersuchung der Grundwasserstände durchführen zu lassen.

 

Bauamtsleiter Dr. Braam erläutert dazu folgendes: das hydrologische Gutachten ist von 2010, also sehr aktuell – die Notwendigkeit einer neuen Untersuchung wird nicht gesehen, da keine Maßnahmen durchgeführt wurden, die Einfluss auf die Grundwasserstände haben. Auch eine Erhöhung der vorgesehenen Sockelhöhe auf 1,00 m würde nicht ersparen einen Keller in einer wasserdichten Bauweise zu errichten.

 

A)  Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die Beschlussvorschläge den eingegangenen Stellungnahmen gegenübergestellt.)

 

a)   Stellungnahme der Erbengemeinschaft Gerhard und Reinhardt Plonka (Schreiben vom 31.03.2011)

 

Beschluss:

 

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Begründung:

Die Darstellung im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche bedingt nicht zwingend und automatisch die Einbeziehung eines Grundstücks in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Darüber hinaus verhindert die Nichteinbeziehung des Grundstücks nicht dessen Verwertbarkeit. Vielmehr bleiben die Optionen,

-     dass die Fläche für die Erschließung der hinteren Grundstücksteile der - im südlichen Teil besonders tiefen - Grundstücke der Karl-Ulrich-Straße genutzt wird,

-     oder dass die Fläche als Erweiterungsfläche der angrenzenden Grundstücke – als Zwischennutzung – zur Verfügung steht.

Diese Flächenvorhaltung ist notwendig, weil die dichte Bebauung an der Karl-Ulrich-Straße eine anderweitige Erschließung für eine Nachverdichtung nicht zulässt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0 

 

 

b)   Stellungnahme des Wetteraukreises (Schreiben vom 08.04.2011)

 

Beschluss:

 

Dieser Anregung wird nicht gefolgt.

 

Begründung:

Es ist weder eine Nutzung als private Grünfläche noch als öffentliche Grünfläche geplant. Allerdings soll die Fläche wie im vergleichbaren Fall in Bauernheim (2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Östlicher Ortsrand“) nunmehr als „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ gemäß § 9 (1) Nr. 20 BauGB festgesetzt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0 

 

 

c)   Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 07.04.2011)

 

Anmerkung zu 1.:

 

Ein entsprechender Hinweis befindet sich bereits in dem der Stellungnahme zugrunde liegenden Entwurf des Bebauungsplanes vom Januar 2011!

 

Beschluss zu 2.:

 

In die Begründung werden Ausführungen zur Wasserversorgung aufgenommen.

Anmerkung:

In den Bebauungsplan ist eine Festsetzung zum rationellen Umgang mit Wasser enthalten: Das Niederschlagswasser ist in Zisternen zu sammeln. In der Begründung heißt es dazu: Mit der Festsetzung wird dem Hessischen Wassergesetz entsprochen. Dieses fordert, dass Wasser sparsam verwendet wird, die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushaltes erhalten wird und eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses vermieden wird.

Eine Versickerung des Regenwassers ist aufgrund der geringen Versickerungsfähigkeit des Bodens auf den Grundstücken nicht möglich. Weitergehende Eingriffe in die private Nutzung des Wassers sind durch das Planungsrecht nicht gedeckt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0 

 

 

Beschluss zu 3.:

 

Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

Anmerkung zu 4.:

 

Ein entsprechendes Verbot kann aufgrund des Bauplanungsrechtes nicht ausgesprochen werden. Für die Zulassung von Brunnenbohrungen sind die Wasserbehörden zuständig!

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0 

 

 

B)  Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

 

1.   Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75 „Östlich der Karl-Ulrich-Straße“ in Friedberg – Dorheim wird als Satzung beschlossen.

2.   Die landesrechtlichen Vorschriften gemäß § 31 HBO werden ebenfalls als Bestandteil des oben angeführten Bebauungsplanentwurfs beschlossen.

3.   Der vorliegende Entwurf der Begründung (einschließlich Umweltbericht) des Bebauungsplanes Nr. 75 „Östlich der Karl-Ulrich-Straße“ wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: