Sitzung: 17.11.2011 Ortsbeirat des Stadtteils Ossenheim
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Frau
Brettfeld vom Stadtbauamt erläutert den Bebauungsplan Nr. 83 „Nördlich
des
Rabenwegs„ in Friedberg-Ossenheim, sowie die Vorlage.
Insbesondere
weißt sie darauf hin, dass die hier behandelte Variante I einem
Vorschlag
des Grundstückseigentümers entspricht.
Beschluss:
1. Für die Grundstücke im Bereich zwischen der Nieder-Wöllstädter-Straße
3 bis 7 im Osten, dem Rabenweg im Süden und der Rödernstraße 6 bis 12 im Westen
wird ein Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt, der mindestens
Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren
Grundstücksflächen und die öffentlichen Verkehrsflächen enthält. Die Grenze des
Geltungsbereiches ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1 der Vorlage) dargestellt;
dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bebauungsplan erhält die
Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 83 „Nördlich des Rabenwegs“.
2. Mit den vorliegenden städtebaulichen Entwürfen
(Varianten 1 bis 3 – siehe Anlage 2-2b) wird die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: