Sitzung: 16.11.2011 Ortsbeirat des Stadtteils Kernstadt
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Beschluss:
1. Für
die nördliche Gewann der Flur 11 der Gemarkung Ockstadt, die im Norden begrenzt
wird von dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 71 „Südlich des Riedweges“
und im Osten vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 „Am Pfaffenbrunnen“
und im Süden vom Steinernen-Kreuz-Weg, und für die westlich angrenzende
Teilfläche der Flur 12 der Gemarkung Ockstadt mit den Flurstücken 1 bis 3 mit
der eingeschlossene Wegeparzelle Flur 12, Flurstück 237/3 wird ein
Bebauungsplan gemäß § 30 (1) BauGB aufgestellt, der mindestens Festsetzungen
über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren
Grundstücksflächen und die öffentlichen Verkehrsflächen enthält; die Grenze des
Geltungsbereiches ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1 der Vorlage)
dargestellt; dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bebauungsplan
erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 81 „Am Steinern Kreuz“.
2. Mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf (Anlage 2 der Vorlage) wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: