Beschluss: beantwortet

Anfrage:

 

1.   Wie ist der Bearbeitungsstand der Angelegenheit?

2.   Wann ist mit der Anbringung eines Verkehrsspiegels, mindestens aber mit einer Änderung der Vorfahrtregelung zu rechnen?

 

Erster Stadtrat Ziebarth beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Die Anbringung von Verkehrsspiegeln sollte auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben, da diese Einrichtung nicht frei von Mängeln ist. So kann der Spiegel z. B. bei dunstigem Wetter und Schneefall blind oder beschlagen werden und bei Nacht kann es zu Verwechslungen zwischen sich nähernden und sich entfernenden Fahrzeugen führen.

 

Die Anbringung eines Spiegels würde die Verkehrslage nicht verbessern, da hier die Vorfahrtsregelung „rechts-vor-links“ gilt, d. h. der Verkehr aus der Salzgrafenstraße muss dem aus der Alten Bergwerkstraße Vorfahrt gewähren und sich entsprechend im Kreuzungsbereich verhalten. Durch das Verkehrszeichen „Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts“ (VZ: 102) wird dies zusätzlich beschildert.

 

Durch die Straßenverkehrsbehörde wurde sich vor Ort ein Bild der Situation gemacht. Es besteht keine straßenverkehrsbehördliche Notwendigkeit die Vorfahrtsregelung zu ändern bzw. einen Verkehrsspiegel anzubringen. Die Einsicht des Fahrzeugführers nach rechts in die Alte Bergwerkstraße ist gegeben.

 

Nach Auskunft der Polizei sind 2010 und 2011 keine Verkehrsunfälle in diesem Bereich zu verzeichnen.