Anfrage:
1.
Wie ist
der Bearbeitungsstand der Angelegenheit?
2.
Wann ist
mit der Anbringung eines Verkehrsspiegels, mindestens aber mit einer Änderung
der Vorfahrtregelung zu rechnen?
Erster Stadtrat
Ziebarth beantwortet die Anfrage wie folgt:
Die Anbringung von
Verkehrsspiegeln sollte auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben, da diese
Einrichtung nicht frei von Mängeln ist. So kann der Spiegel z. B. bei dunstigem
Wetter und Schneefall blind oder beschlagen werden und bei Nacht kann es zu
Verwechslungen zwischen sich nähernden und sich entfernenden Fahrzeugen führen.
Die Anbringung eines
Spiegels würde die Verkehrslage nicht verbessern, da hier die Vorfahrtsregelung
„rechts-vor-links“ gilt, d. h. der Verkehr aus der Salzgrafenstraße muss dem
aus der Alten Bergwerkstraße Vorfahrt gewähren und sich entsprechend im
Kreuzungsbereich verhalten. Durch das Verkehrszeichen „Kreuzung oder Einmündung
mit Vorfahrt von rechts“ (VZ: 102) wird dies zusätzlich beschildert.
Durch die
Straßenverkehrsbehörde wurde sich vor Ort ein Bild der Situation gemacht. Es
besteht keine straßenverkehrsbehördliche Notwendigkeit die Vorfahrtsregelung zu
ändern bzw. einen Verkehrsspiegel anzubringen. Die Einsicht des Fahrzeugführers
nach rechts in die Alte Bergwerkstraße ist gegeben.
Nach Auskunft der
Polizei sind 2010 und 2011 keine Verkehrsunfälle in diesem Bereich zu
verzeichnen.