Beschluss: beantwortet

Anfrage:

 

1.   Wie ist der Sachstand bezüglich der Baugenehmigung für die Photovoltaikanlage?

2.   Die Eisenbahnbrücke wurde mit Bauschutt aufgefüllt. Gibt es dafür eine Genehmigung?

3.   Auf der alten Brücke gibt es mehrere Schächte und Treppenabgänge. Wie sind diese gesichert?

4.   Wie wird durch den Eigentümer gewährleistet, dass die Brücke nicht betreten werden kann?

 

Bürgermeister Keller beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu Frage 1:

Auf Ihre Anfrage vom 17. Oktober 2011 zur aktuellen Situation bei der Bebauung der 24 Hallen mit Solaranlagen teilen wir mit, dass es nach wie vor eine wirksame, Ihnen als Drittschrift vorliegende Baugenehmigung (Az. 2323-07-B-008 vom 01. September 2008) für das geplante und in Teilen bereits begonnene Vorhaben gibt. Allerdings ruhen die Bauarbeiten auf dem unsachgemäß mit unbelastetem Material zur Kronenverbreiterung aufgeschütteten Bahndamm, der als Unterkonstruktion für die Solaranlagen dienen soll, weil der Wetteraukreis bauaufsichtliche Anordnungen zur Beseitigung der Aufschüttungen erlassen hat. Deswegen sind Verwaltungsrechtsstreite beim VG Gießen und beim VGH Kassel anhängig.

 

zu Frage 2:

Die Eisenbahnbrücke selbst wurde nicht aufgefüllt, sondern nur der Teil des Bahndamms auf der Seite zu den angrenzenden bebauten Grundstücken (Burgsiedlung) hin. Die derzeit maßgebliche Baugenehmigung (s. o.) beinhaltet auch den Einbau von unbelastetem Material (auch Bauschutt) zu dessen Verwertung als Unterbau für die Solarmodule in Teilbereichen der Aufstellflächen.

 

zu Frage 3 + 4:

Die für die Errichtung eines Teiles der Solarmodule vorgesehene Eisenbahnbrücke kann wie auch die beiden anderen dort befindlichen Brücken (unbefugt) betreten werden, allerdings hat die Bauherrschaft auf unsere Veranlassung hin den Zugang zur Brücke von der Seite Richtung Parkhaus mit einer Bauzaunabsperrung versehen.