Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf den § 25 HGO „Widerstreit der Interessen“. Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

 

Beschluss:

 

Dem viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke Bad Vilbel – Friedberg wird zugestimmt unter Berücksichtigung der in der Sach- und Rechtslage aufgeführten Einwendungen.

 

Der Magistrat wird beauftragt, bei den zuständigen Stellen der Deutschen Bahn AG Informationen zu folgenden Fragen einzuholen und der Stadtverordnetenversammlung in einem schriftlichen Bericht bis 31. Januar 2012 vorzulegen:

 

1.   Wie hoch ist die Anzahl der Güterzüge, die täglich

a)   zwischen Frankfurt/M. und Gießen und

b)   zwischen Gießen und Frankfurt/M.

die Main-Weser-Bahn queren?

Wir bitten um getrennte Darstellung der Zahlen für die einzelnen Wochentage (Montag – Sonntag) sowie für die unterschiedlichen Tageszeiten (mindestens Unterteilung in 6 – 22 Uhr / 22 – 6 Uhr).

 

2.   In welcher Geschwindigkeit queren die unter 1. genannten Güterzüge durchschnittlich die Gemarkung Friedberg (Kernstadt und Bruchenbrücken) zwischen 22 und 6 Uhr? Welche Länge haben diese Güterzüge durchschnittlich und maximal?

 

3.   Wie haben sich Anzahl und Länge der zwischen 22 und 6 Uhr verkehrenden Güterzüge in den letzten 5 Jahren entwickelt?
Welche weitere Entwicklung ist seitens der DB AG jährlich bis zum Jahr 2025 vorgesehen?

 

4.   Welche Lärmbelastung entsteht bei Querung eines Güterzuges von durchschnittlicher Länge in durchschnittlicher Geschwindigkeit (vgl. Nr. 2) zwischen 22.00 Uhr und
6.00 Uhr in folgenden Wohnlagen?

 

o   Friedberg - Kernstadt:

§ Fauerbach (Wohngebiet Bereich Fritz-Reuter-Straße / westlich und östlich der Hauptstraße /           Fauerbacher Straße)

§ Wohngebiet Dienheimer Pfad bis Friedrich-Ebert-Straße

§ Wohngebiet Bereich Hanauer Straße / Haagstraße / Alte Bahnhofstraße

§ Barbaraviertel im Bereich des Rosentalviadukts (Wohngebiet im Rosental / Barbarastraße /             Liebfrauenstraße / Mühlweg)

§ Wohngebiet Bereich Usa-Vorstadt, Burgsiedlung, Sauerbornshohl

o   Bruchenbrücken:

§ Wohngebiet im Bereich Ilbenstädter Hohl / Erasmus-Alber-Straße / Hahlstraße

 

5.   Welche Lärmbelastung ist aufgrund des geltenden Immissionsschutzrechts zulässig? Bei welcher Lärmbelastung sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen?

 

6.   Welche Möglichkeiten bestehen, den durch die Gütertransporte auf der Schiene in den genannten Wohnlagen entstehenden stetigen und erheblichen nächtlichen Lärm zu reduzieren? Welches Maß der Lärmreduzierung ist konkret durch welche Maßnahmen erreichbar?

 

7.   Besteht seitens der Deutschen Bahn AG die Absicht, die gemäß Nr. 6 möglichen Maßnahmen zu ergreifen? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht? Wir bitten um gesonderte Beantwortung für die Gemarkungsbereiche …

a)   im Planfeststellungsgebiet (südlich Bahnhof Friedberg bis Bruchenbrücken)

b)   außerhalb des Planfeststellungsgebiets (nördlich Bahnhof Friedberg Richtung Bad Nauheim).