Sitzung: 01.09.2011 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss:
Dem Ausschuss für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion wird gem. § 50 Abs. 1 HGO die Beschlussfassung im Rahmen des Abstimmungsverfahrens bei der Bauleitplanung benachbarter Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB auf jederzeitigen Widerruf übertragen.
Diese Delegation der Beschlussfassung gilt bis zum Ablauf der gegenwärtigen Wahlperiode.
Abstimmungsergebnis: