Sitzung: 01.09.2011 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 5
Vorlage: 11-16/0076
Antragstext:
Der Magistrat wird
beauftragt, ein Konzept zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen bis
zum 31. Januar 2012 vorzulegen. Darin sollen in strukturierter Form für jede
Energiequelle/Erzeugungsart jeweils alle nachfolgend genannten Informationen zu/r
Planung, möglichen Organisationsformen, Finanzierung, Betrieb und Verwaltung,
Lebensdauer, Rückbaumöglichkeiten der Anlagen sowie Möglichkeiten der
Bürgerbeteiligung und Imageentwicklung der Stadt Friedberg dargelegt werden:
Planung:
· Relevante Gesetze und Verordnungen entlang
der Prozesskette
· Genehmigungsverfahren, Meilensteine und
Zeithorizonte
· Kriterien zur Auswahl eines Unternehmens zur
Projektentwicklung und Möglichkeiten der Eigenleistung
· Sondierung von Standorten und erste Prüfung
der Netzinfrastruktur im Hinblick auf Qualität, Zugang und Anschluss
Organisation,
Finanzierung:
· Sinnvolle/optimale Rechtsform der
Betreiberorganisation – z. B. Eigenbetrieb, Genossenschaft, Kapitalgesellschaft
– unter Berücksichtigung möglicher Gemeinnützigkeit
· Einbringungsmöglichkeiten kommunaler
Unternehmen
· Benötigtes Kapital (Eigenmittel und
Fremdkapitalbedarf)
· Möglichkeiten für Beteiligungen und
Finanzierungskonditionen
· Zu erwartende Renditen, Ausschüttungs- bzw.
Verwendungsmöglichkeiten und Risikomanagement
· Fördermöglichkeiten durch Land, Bund, EU
Betrieb und
Verwaltung:
· Kriterien zur Auswahl von Anlagenherstellern
· Kriterien zur Auswahl von Partnern für die
technische und kaufmännische Betriebsführung von Anlagen sowie deren
fachmännische Wartung
· Notwendige Versicherungen
· Stromeinspeisung und Konzessionsverträge
Lebensdauer und
Rückbau:
· Lebensdauer der Anlagen
· Anforderungen an den Rückbau der Anlagen
Bürgerbeteiligung
und Imageentwicklung der Stadt Friedberg:
· Prüfung von Möglichkeiten zur direkten oder
indirekten Kapitalbeteiligung von Bürgern
· Möglichkeiten zur Schaffung von Akzeptanz
durch Bürgerinformation und Einbeziehung in die Planung
· Möglichkeiten zur Verwendung von Erträgen für
ökologische und soziale Zwecke mit kommunalem Bezug
Stadtverordneter Güssgen beantragt, als Termin für die Vorlage den 31.05.2012 festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
abgelehnt
Ja 1 Nein 38 Enthaltung 2
In Abänderung fasst die Stadtverordnetenversammlung folgenden
Beschluss:
Der Magistrat wird
beauftragt, ein Konzept zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen bis zum 31.03.2012 vorzulegen. Bis zum 31.01.2012 ist ein Zwischenbericht
über den Stand der Bearbeitung dem Ausschuss für Energie, Wirtschaft und
Verkehr abzugeben. Darin sollen in strukturierter Form für jede
Energiequelle/Erzeugungsart jeweils alle nachfolgend genannten Informationen
zu/r Planung, möglichen Organisationsformen, Finanzierung, Betrieb und
Verwaltung, Lebensdauer, Rückbaumöglichkeiten der Anlagen sowie Möglichkeiten
der Bürgerbeteiligung und Imageentwicklung der Stadt Friedberg dargelegt
werden:
Planung:
· Relevante Gesetze und Verordnungen entlang
der Prozesskette
· Genehmigungsverfahren, Meilensteine und Zeithorizonte
· Kriterien zur Auswahl eines Unternehmens zur
Projektentwicklung und Möglichkeiten der Eigenleistung
· Sondierung von Standorten und erste Prüfung
der Netzinfrastruktur im Hinblick auf Qualität, Zugang und Anschluss
Organisation,
Finanzierung:
· Sinnvolle/optimale Rechtsform der
Betreiberorganisation – z. B. Eigenbetrieb, Genossenschaft, Kapitalgesellschaft
– unter Berücksichtigung möglicher Gemeinnützigkeit
· Einbringungsmöglichkeiten kommunaler
Unternehmen
· Benötigtes Kapital (Eigenmittel und
Fremdkapitalbedarf)
· Möglichkeiten für Beteiligungen und
Finanzierungskonditionen
· Zu erwartende Renditen, Ausschüttungs- bzw.
Verwendungsmöglichkeiten und Risikomanagement
· Fördermöglichkeiten durch Land, Bund, EU
Betrieb und
Verwaltung:
· Kriterien zur Auswahl von Anlagenherstellern
· Kriterien zur Auswahl von Partnern für die
technische und kaufmännische Betriebsführung von Anlagen sowie deren
fachmännische Wartung
· Notwendige Versicherungen
· Stromeinspeisung und Konzessionsverträge
Lebensdauer und
Rückbau:
· Lebensdauer der Anlagen
· Anforderungen an den Rückbau der Anlagen
Bürgerbeteiligung
und Imageentwicklung der Stadt Friedberg:
· Prüfung von Möglichkeiten zur direkten oder
indirekten Kapitalbeteiligung von Bürgern
· Möglichkeiten zur Schaffung von Akzeptanz
durch Bürgerinformation und Einbeziehung in die Planung
· Möglichkeiten zur Verwendung von Erträgen für
ökologische und soziale Zwecke mit kommunalem Bezug
Abstimmungsergebnis: