Sitzung: 01.09.2011 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0075
Antragstext:
Der Magistrat wird
beauftragt, bis zum 15. November 2011 ein Konzept zur Durchführung der
nachfolgend dargestellten Tätigkeiten/Aufgaben, gegebenenfalls unter
Einbeziehung der Betriebsleitung der Stadtwerke, vorzulegen. Dabei soll in
übersichtlicher Form erläutert werden, welche der genannten Punkte bereits
erfüllt werden und wie dies derzeit geschieht, und wenn nicht, wie diese
zukünftig umgesetzt werden können.
· Planung und Durchführung von Aktionen zur
Information der Bürgerinnen und Bürger über Energieeffizienz; Koordination und
Kooperation mit regionalen Energieberatungsstellen, Energieberaterinnen und
Energieberatern sowie überregional agierenden Beratungsstellen wie z. B.
Verbraucherzentrale, OVAG, Oberhessische Energieagentur und Naturschutzverbänden
(BUND und Nabu);
· Sprechstunden und direkter Kontakt zu den
Bürgern; dabei steht weniger die Individualberatung im Vordergrund, sondern
mehr die Vermittlung von Hilfestellungen;
· Initiierung und Koordination von Aktionen für
Gewerbebetreibende und Handwerksbetriebe zur Energieeffizienz, gemeinsam mit
der IHK und anderen Beratungsstellen;
· Initiierung, Koordination und Bewertung von
Aktionen zur Energieeffizienz und zur CO²-neutralen Verwaltung im Bereich der
Stadt Friedberg und ihrer Beteiligungen;
· Entwicklung von Energieeinsparkonzepten unter
Berücksichtigung von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten einschließlich
Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen;
· Erarbeitung von Energieberichten,
Energiegutachten/-ausweisen und Verbrauchskatastern;
· Unterstützung von Initiativen zur Nutzung
erneuerbarer Energie;
· Umsetzung der Charta „100 Kommunen für den
Klimaschutz“;
· Informations- und Kommunikationsstrategie für
die Nutzung erneuerbarer Energien, z. B. in Form von Vorträgen, Ausstellungen,
Diskussionsrunden, Exkursionen;
· Beantwortung verfügbarer Fördermitteln, z. B.
KfW, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle;
· Planung und Umsetzung eines CO²-neutralen
Stadtteils.
Stadtverordneter Güssgen stellt den Antrag auf Ausschussverweisung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
abgelehnt
Ja 17 Nein 20 Enthaltung 4
Stadtverordneter Weiberg stellt gem. § 24 (1) – Anträge zur Geschäftsordnung – , den Antrag auf „Schluss der Debatte“.
In Abänderung fasst die Stadtverordnetenversammlung folgenden
Beschluss:
Der Magistrat wird
beauftragt, bis zum 15. November 2011 einen
Bericht zur Durchführung der nachfolgend dargestellten Tätigkeiten/Aufgaben,
gegebenenfalls unter Einbeziehung der Betriebsleitung der Stadtwerke,
vorzulegen. Er soll in
übersichtlicher Form erläutern, welche der genannten Punkte bereits erfüllt
werden und wie dies derzeit geschieht, und wenn nicht, wie diese zukünftig
umgesetzt werden können, einschließlich
der voraussichtlich entstehenden Kosten.
· Planung und Durchführung von Aktionen zur
Information der Bürgerinnen und Bürger über Energieeffizienz; Koordination und
Kooperation mit regionalen Energieberatungsstellen, Energieberaterinnen und
Energieberatern sowie überregional agierenden Beratungsstellen wie z. B.
Verbraucherzentrale, OVAG, Oberhessische Energieagentur und
Naturschutzverbänden (BUND und Nabu);
· Sprechstunden und direkter Kontakt zu den
Bürgern; dabei steht weniger die Individualberatung im Vordergrund, sondern
mehr die Vermittlung von Hilfestellungen;
· Initiierung und Koordination von Aktionen für
Gewerbebetreibende und Handwerksbetriebe zur Energieeffizienz, gemeinsam mit
der IHK und anderen Beratungsstellen;
· Initiierung, Koordination und Bewertung von
Aktionen zur Energieeffizienz und zur CO²-neutralen Verwaltung im Bereich der
Stadt Friedberg und ihrer Beteiligungen;
· Entwicklung von Energieeinsparkonzepten unter
Berücksichtigung von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten einschließlich
Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen;
· Erarbeitung von Energieberichten,
Energiegutachten/-ausweisen und Verbrauchskatastern;
· Unterstützung von Initiativen zur Nutzung
erneuerbarer Energie;
· Umsetzung der Charta „100 Kommunen für den
Klimaschutz“;
· Informations- und Kommunikationsstrategie für
die Nutzung erneuerbarer Energien, z. B. in Form von Vorträgen, Ausstellungen,
Diskussionsrunden, Exkursionen;
· Beantwortung verfügbarer Fördermitteln, z. B.
KfW, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle;
· Planung und Umsetzung eines CO²-neutralen
Stadtteils.
Abstimmungsergebnis: