Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Antragstext:

 

Der Magistrat wird beauftragt, bis zum 15. November 2011 ein Konzept zur Durchführung der nachfolgend dargestellten Tätigkeiten/Aufgaben, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Betriebsleitung der Stadtwerke, vorzulegen. Dabei soll in übersichtlicher Form erläutert werden, welche der genannten Punkte bereits erfüllt werden und wie dies derzeit geschieht, und wenn nicht, wie diese zukünftig umgesetzt werden können.

 

·       Planung und Durchführung von Aktionen zur Information der Bürgerinnen und Bürger über Energieeffizienz; Koordination und Kooperation mit regionalen Energieberatungsstellen, Energieberaterinnen und Energieberatern sowie überregional agierenden Beratungsstellen wie z. B. Verbraucherzentrale, OVAG, Oberhessische Energieagentur und Naturschutzverbänden (BUND und Nabu);

·       Sprechstunden und direkter Kontakt zu den Bürgern; dabei steht weniger die Individualberatung im Vordergrund, sondern mehr die Vermittlung von Hilfestellungen;

·       Initiierung und Koordination von Aktionen für Gewerbebetreibende und Handwerksbetriebe zur Energieeffizienz, gemeinsam mit der IHK und anderen Beratungsstellen;

·       Initiierung, Koordination und Bewertung von Aktionen zur Energieeffizienz und zur CO²-neutralen Verwaltung im Bereich der Stadt Friedberg und ihrer Beteiligungen;

·       Entwicklung von Energieeinsparkonzepten unter Berücksichtigung von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten einschließlich Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen;

·       Erarbeitung von Energieberichten, Energiegutachten/-ausweisen und Verbrauchskatastern;

·       Unterstützung von Initiativen zur Nutzung erneuerbarer Energie;

·       Umsetzung der Charta „100 Kommunen für den Klimaschutz“;

·       Informations- und Kommunikationsstrategie für die Nutzung erneuerbarer Energien, z. B. in Form von Vorträgen, Ausstellungen, Diskussionsrunden, Exkursionen;

·       Beantwortung verfügbarer Fördermitteln, z. B. KfW, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle;

·       Planung und Umsetzung eines CO²-neutralen Stadtteils.

 

 

Stadtverordneter Güssgen stellt den Antrag auf Ausschussverweisung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 17  Nein 20  Enthaltung 4

 

Stadtverordneter Weiberg stellt gem. § 24 (1) – Anträge zur Geschäftsordnung – , den Antrag auf „Schluss der Debatte“.

 

In Abänderung fasst die Stadtverordnetenversammlung folgenden

 

Beschluss:

 

Der Magistrat wird beauftragt, bis zum 15. November 2011 einen Bericht zur Durchführung der nachfolgend dargestellten Tätigkeiten/Aufgaben, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Betriebsleitung der Stadtwerke, vorzulegen. Er soll in übersichtlicher Form erläutern, welche der genannten Punkte bereits erfüllt werden und wie dies derzeit geschieht, und wenn nicht, wie diese zukünftig umgesetzt werden können, einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten.

 

·       Planung und Durchführung von Aktionen zur Information der Bürgerinnen und Bürger über Energieeffizienz; Koordination und Kooperation mit regionalen Energieberatungsstellen, Energieberaterinnen und Energieberatern sowie überregional agierenden Beratungsstellen wie z. B. Verbraucherzentrale, OVAG, Oberhessische Energieagentur und Naturschutzverbänden (BUND und Nabu);

·       Sprechstunden und direkter Kontakt zu den Bürgern; dabei steht weniger die Individualberatung im Vordergrund, sondern mehr die Vermittlung von Hilfestellungen;

·       Initiierung und Koordination von Aktionen für Gewerbebetreibende und Handwerksbetriebe zur Energieeffizienz, gemeinsam mit der IHK und anderen Beratungsstellen;

·       Initiierung, Koordination und Bewertung von Aktionen zur Energieeffizienz und zur CO²-neutralen Verwaltung im Bereich der Stadt Friedberg und ihrer Beteiligungen;

·       Entwicklung von Energieeinsparkonzepten unter Berücksichtigung von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten einschließlich Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen;

·       Erarbeitung von Energieberichten, Energiegutachten/-ausweisen und Verbrauchskatastern;

·       Unterstützung von Initiativen zur Nutzung erneuerbarer Energie;

·       Umsetzung der Charta „100 Kommunen für den Klimaschutz“;

·       Informations- und Kommunikationsstrategie für die Nutzung erneuerbarer Energien, z. B. in Form von Vorträgen, Ausstellungen, Diskussionsrunden, Exkursionen;

·       Beantwortung verfügbarer Fördermitteln, z. B. KfW, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle;

·       Planung und Umsetzung eines CO²-neutralen Stadtteils.


Abstimmungsergebnis: