Beschluss: beantwortet

Anfragetext:

 

Ist es den Stadtwerken Friedberg rechtlich gestattet, neben Gas und Wasser auch Strom zu verkaufen bzw. Strom zu produzieren und zu verkaufen?

 

Falls nein: Welche Voraussetzungen müssten geschaffen werden, um die Produktion und/oder den Verkauf von Strom durch die Stadtwerke rechtlich zu ermöglichen?

 

 

Erster Stadtrat Ziebarth beantwortet in Absprache mit den Stadtwerken diese Anfrage wie folgt:

 

Es ist zu klären, was unter den Begriffen Produktion und/oder den Verkauf von Strom durch die Stadtwerke zu verstehen ist. Handelt es sich bei der Produktion um z. B. Photovoltaikanlagen und/oder Windkraftanlagen oder handelt es sich auch um klassische Kraftwerke GUD Kraftwerk/Gasturbine oder andere Erzeugungsanlagen.

 

Handelt es sich bei dem Begriff und/oder Verkauf von Strom um einen Verkauf an den Netzbetreiber, an die Stadt oder um Dritte (Versorgung z. B. eines neuen Baugebietes). Ferner ist für eine Beurteilung wichtig, ob die Stadtwerke in Sachen Strom (da es sich um einen Eigenbetrieb handelt, ist es die Stadt) alleine oder mit Beteiligung eines Anderen (privatrechtlich und/oder einer anderen Kommune) direkt oder indirekt (Gründung einer neuen Gesellschaft) betrieben werden soll. Nach Festlegung konkreter Vorhaben kann z. B. auch bei der Kommunalaufsicht entsprechend nachgefragt werden.

 

Solange die Verträge nicht von  Rödl & Partner geprüft worden sind, kann keine Aussage über deren Auswirkungen auf die geplanten Vorhaben gemacht werden! Dazu müssten alle Verträge, welche sich mit der (Strom-) Versorgung aus der Vergangenheit beschäftigen in Kopie an Rödl & Partner geschickt werden. Also u. a. auch der Vertrag, in welchem die Stromsparte verkauft wurde.

 

Seitens der Stadtwerke ist keine Verpflichtung bekannt, welche gegen eine Satzungsänderung sprechen würde. Allerdings ist nicht bekannt, ob vor Gründung des Eigenbetriebs solche Verpflichtungen und/oder Verträge eingegangen wurden, die evtl. dagegen sprechen könnten. Ob seitens der Stadt irgendwelche Verpflichtungen und/oder Verträge eingegangen bzw. geschlossen wurde, die einer Satzungsänderung und/oder einer Aufnahme der o. g. Betriebszweige entgegenstehen, kann in der Kürze der Zeit nicht beantwortet werden, da z. B. auch Verträge gesichtet werden müssen, welche wohl im Jahr 1934 geschlossen wurden. Der Vertragstext dieser Verträge liegt derzeit noch nicht vor.

 

Da es sich um einen sehr komplexen Themenbereich mit einer sehr großen Tragweite (rechtlich und betriebswirtschaftlich) handelt, ist eine abschließende Beurteilung in der uns gegebenen Zeit nicht möglich.

 

 

Den Stadtverordneten wird das Schreiben von Rödl & Partner vom 31.08.2011 in der Sitzung ausgehändigt.