Anfragetext:
Ist es den
Stadtwerken Friedberg rechtlich gestattet, neben Gas und Wasser auch Strom zu
verkaufen bzw. Strom zu produzieren und zu verkaufen?
Falls nein: Welche
Voraussetzungen müssten geschaffen werden, um die Produktion und/oder den
Verkauf von Strom durch die Stadtwerke rechtlich zu ermöglichen?
Erster Stadtrat
Ziebarth beantwortet in Absprache mit den Stadtwerken diese Anfrage wie folgt:
Es ist zu klären,
was unter den Begriffen Produktion und/oder den Verkauf von Strom durch die
Stadtwerke zu verstehen ist. Handelt es sich bei der Produktion um z. B.
Photovoltaikanlagen und/oder Windkraftanlagen oder handelt es sich auch um
klassische Kraftwerke GUD Kraftwerk/Gasturbine oder andere Erzeugungsanlagen.
Handelt es sich bei
dem Begriff und/oder Verkauf von Strom um einen Verkauf an den Netzbetreiber,
an die Stadt oder um Dritte (Versorgung z. B. eines neuen Baugebietes). Ferner
ist für eine Beurteilung wichtig, ob die Stadtwerke in Sachen Strom (da es sich
um einen Eigenbetrieb handelt, ist es die Stadt) alleine oder mit Beteiligung
eines Anderen (privatrechtlich und/oder einer anderen Kommune) direkt oder
indirekt (Gründung einer neuen Gesellschaft) betrieben werden soll. Nach
Festlegung konkreter Vorhaben kann z. B. auch bei der Kommunalaufsicht entsprechend
nachgefragt werden.
Solange die
Verträge nicht von Rödl & Partner
geprüft worden sind, kann keine Aussage über deren Auswirkungen auf die
geplanten Vorhaben gemacht werden! Dazu müssten alle Verträge, welche sich mit der (Strom-) Versorgung aus der
Vergangenheit beschäftigen in Kopie an Rödl & Partner geschickt werden.
Also u. a. auch der Vertrag, in welchem die Stromsparte verkauft wurde.
Seitens der
Stadtwerke ist keine Verpflichtung bekannt, welche gegen eine Satzungsänderung
sprechen würde. Allerdings ist nicht bekannt, ob vor Gründung des Eigenbetriebs
solche Verpflichtungen und/oder Verträge eingegangen wurden, die evtl. dagegen
sprechen könnten. Ob seitens der Stadt irgendwelche Verpflichtungen und/oder
Verträge eingegangen bzw. geschlossen wurde, die einer Satzungsänderung
und/oder einer Aufnahme der o. g. Betriebszweige entgegenstehen, kann in der
Kürze der Zeit nicht beantwortet werden, da z. B. auch Verträge gesichtet
werden müssen, welche wohl im Jahr 1934 geschlossen wurden. Der Vertragstext
dieser Verträge liegt derzeit noch nicht vor.
Da es sich um einen
sehr komplexen Themenbereich mit einer sehr großen Tragweite (rechtlich und
betriebswirtschaftlich) handelt, ist eine abschließende Beurteilung in der uns
gegebenen Zeit nicht möglich.
Den
Stadtverordneten wird das Schreiben von Rödl & Partner vom 31.08.2011 in
der Sitzung ausgehändigt.