Beschluss: beantwortet

Anfragetext:

 

1.   Hat sich an der Absicht einer Verlegung der Büros in das Erdgeschoss etwas geändert?

 

2.   Welche Aktivitäten müssen noch bis zur Verlegung der Büros getan werden?

 

3.   Wann ist mit der Verlegung der Büros zu rechnen?

 

 

Bürgermeister Keller teilt folgendes mit:

 

Im Brandschutzkonzept für das Bürgerhaus Dorheim wurde eine Lösung für die Verlagerung des Büros des Ortsvorstehers und des Ortsgerichtsvorstehers in das Lager EG erarbeitet. Ein zweiter Rettungsweg wird über das vorhandene Fenster sichergestellt.

 

Im Flurbereich vor dem zukünftigen Büro dürfen jedoch keine Stühle aufgestellt werden, da der Flur Fluchtweg aus dem Küchenbereich darstellt.

 

Eine Vorabstimmung mit dem vorhergehenden Brandschutz des Wetteraukreises ist erfolgt. Eine schriftliche Genehmigung liegt noch nicht vor.

 

Nach Freiräumung des Raumes durch die Stadthallenverwaltung können die Arbeiten ausgeführt werden. Im Zuge der bevorstehenden brandschutztechnischen Ertüchtigungsmaßnahmen im Gebäude ist beabsichtigt, die Renovierungsarbeiten und den Einbau einer Brandschutztür durchzuführen.