Anfragetext:
1.
Hat
sich an der Absicht einer Verlegung der Büros in das Erdgeschoss etwas
geändert?
2.
Welche
Aktivitäten müssen noch bis zur Verlegung der Büros getan werden?
3.
Wann
ist mit der Verlegung der Büros zu rechnen?
Bürgermeister Keller teilt folgendes mit:
Im
Brandschutzkonzept für das Bürgerhaus Dorheim wurde eine Lösung für die
Verlagerung des Büros des Ortsvorstehers und des Ortsgerichtsvorstehers in das
Lager EG erarbeitet. Ein zweiter Rettungsweg wird über das vorhandene Fenster
sichergestellt.
Im Flurbereich vor
dem zukünftigen Büro dürfen jedoch keine Stühle aufgestellt werden, da der Flur
Fluchtweg aus dem Küchenbereich darstellt.
Eine Vorabstimmung
mit dem vorhergehenden Brandschutz des Wetteraukreises ist erfolgt. Eine
schriftliche Genehmigung liegt noch nicht vor.
Nach Freiräumung
des Raumes durch die Stadthallenverwaltung können die Arbeiten ausgeführt werden.
Im Zuge der bevorstehenden brandschutztechnischen Ertüchtigungsmaßnahmen im
Gebäude ist beabsichtigt, die Renovierungsarbeiten und den Einbau einer
Brandschutztür durchzuführen.