Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Für die Durchführung des Sonderprogramms „Winterschäden“ werden gem. 114g HGO bei der Kostenstelle 6.30000 überplanmäßige Mittel in Höhe von 245.800,00 € bereitgestellt.