Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Seitens der Stadt Friedberg werden zu dem Bebauungsplan Nr. A 13 „Auf dem Gollacker“ der Stadt Niddatal, Stadtteil Assenheim, unter der Voraussetzung, dass die folgenden Punkte eingehalten werden, keine weiteren Äußerungen vorgetragen:

 

- Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Gollacker“.

Die Zustimmung zur Nutzung des Grabens in der Gemarkung Bruchenbrücken für die Ableitung des  Niederschlagswassers wird in Aussicht gestellt, wenn seitens der Stadt Niddatal folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

 

-       Es ist eine fachgerechte Entwässerungsplanung vorzulegen,

-       es ist eine hydraulische Berechnung vorzulegen mit dem Nachweis, dass sich die Abflussmenge gegenüber der heutigen Situation nicht erhöht,

-       ein Nachweis über die Abstimmung mit den zu beteiligenden Behörden vorgelegt wird und dass

-       sich die Stadt Niddatal in einer Vereinbarung verpflichtet, sämtliche Kosten für eventuell notwendige Maßnahmen zu tragen.


Abstimmungsergebnis: