Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 7

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.

 

Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

 

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender beantragt, über die Vorlage en bloc abzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 39  Nein 0  Enthaltung 0

 

 

A)    Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung

 

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen den Beschlussvorschlägen gegenübergestellt.)

 

 

a)    Stellungnahme des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen Gelnhausen (Schreiben vom 04.04.2011)

 

Beschlussvorschlag zu 1.:

Den Anforderungen wird durch Abschluss der Verwaltungsvereinbarung und durch die Abstimmung der Entwurfsunterlagen für den Anschluss der Erschließungsstraße an die K 171 (einschließlich Regelung der Straßenentwässerung) Rechnung getragen.

 

Anmerkung:

Eine gesonderte Linksabbiegespur ist nicht erforderlich.

 

Anmerkung zu 2. (kein Beschluss erforderlich):

Die Forderung aus den Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung bezüglich einer Prüfung

-       im Hinblick auf die Gehwegplanung,

-       die Schleppkurvennachweise

-       und die freizuhaltenden Sichtfelder

wurden bereits in der Planung berücksichtigt.

 

Beschlussvorschlag zu 3.:

Die Anregung wird berücksichtigt, indem im Bereich der Anbindung der Planstraße an die Kreisstraße Stellplätze nicht mehr zulässig sind.

 

Anmerkung zu 4. (kein Beschluss erforderlich):

Eine entsprechende Festsetzung ist nicht notwendig, weil die Freiflächen vor dem Gebäude des MI gemäß der oben angeführten Überprüfung bereits außerhalb des Sichtfeldes liegen.

 

b)    Stellungnahme des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main (Schreiben vom 31.03.2011)

 

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird gefolgt.

 

Anmerkung hierzu:

Durch diese Festsetzung ändert sich zwar an der Gestaltung und der landschaftspflegerischen Wertigkeit der Fläche nichts, doch wird durch diese Art der Festsetzung die besondere landschaftspflegerische Zielsetzung in den Vordergrund gerückt.

 

c)     Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 08.04.2011)

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadt hat zwar bereits in wiederholten Fällen Lärmschutzgutachten für Lebensmittelmärkte erstellen lassen, in diesem Fall ist ein solches Vorgehen allerdings nicht erforderlich, da an diesem Standort nur ein kleiner Nachbarschaftsladen entstehen kann:

 

-       Die festgesetzten Baufenster lassen nur eine Ladenfläche von maximal 400 m² (Brutto) zu;

-       die Stellplätze liegen direkt an der Kreisstraße oder noch im Zufahrtsbereich zum Baugebiet;

-       eine eventuell im Einzelfall notwendige Anlieferung mit LKW kann nur direkt von der Kreisstraße aus erfolgen, eine Zufahrt auf das Grundstück im rückwärtigen Bereich ist praktisch nicht realisierbar.

-       Aus den obigen Ausführungen ergibt sich im Übrigen, dass auch die übliche Lärmquelle (Schieben der Einkaufswagen auf dem Parkplatz) hier entfällt.

 

Läden, die der Versorgung des Gebietes dienen, sind selbst in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig. In diesem Fall wurde sicherheitshalber eine Ausweisung als MI gewählt – mit einem Puffer zum WA mit einem eingeschränkten Mischgebiet (MIe).

 

Im Übrigen schließen sich nach Westen hin das Grundstück der Freiwilligen Feuerwehr an, nach Osten hin wird in Zukunft im nächsten Bauabschnitt ebenfalls ein MI entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplanes festgesetzt.

 

d)    Stellungnahme des Wetteraukreises (Schreiben vom 07.04.2011)

 

Beschlussvorschlag zu 1.:

Die im Bebauungsplanentwurf vorgesehene Ausgleichsfläche (Streuobst) wird beibehalten; sie dient zugleich als Ortsrandeingrünung.

 

Anmerkung:

Der Vorschlag, stattdessen die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen entlang der Wetter vorzunehmen, wird bei der Umsetzung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) berücksichtigt.

 

Beschlussvorschlag zu 2.:

Dieser Anregung wird nicht gefolgt.

 

Begründung:

Es ist weder eine Nutzung als private Grünfläche noch als öffentliche Grünfläche geplant – dies schließt den Wert dieser Fläche für Kinderspiel im Wohnumfeld und für die Naherholung nicht aus.

Allerdings soll die Fläche auf Anregung des Regionalverbandes nunmehr als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß § 9 Abs. 1  Nr. 20 BauGB festgesetzt werden.

 

Anmerkung zu 3. (kein Beschluss erforderlich):

Diese Überprüfung ist erfolgt; die Abgrenzungen sind vorhanden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 39  Nein 0  Enthaltung 0 

 

 

 

B)    Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

 

  1. Der vorliegende Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Östlicher Ortsrand“ in Friedberg - Bauernheim wird als Satzung beschlossen.
  2. Die landesrechtlichen Vorschriften gemäß § 81 HBO als Bestandteil des o. a. Bebauungsplanentwurfes werden ebenfalls beschlossen.
  3. Der vorliegende Entwurf der Begründung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Östlicher Ortsrand“ in Friedberg – Bauernheim wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: