Sitzung: 01.09.2011 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 7
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.
Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender beantragt, über die Vorlage en
bloc abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 39 Nein 0 Enthaltung 0
A)
Behandlung
der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen den Beschlussvorschlägen gegenübergestellt.)
a)
Stellungnahme
des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen Gelnhausen (Schreiben vom 04.04.2011)
Beschlussvorschlag zu
1.:
Den Anforderungen wird durch Abschluss der Verwaltungsvereinbarung und durch die Abstimmung der Entwurfsunterlagen für den Anschluss der Erschließungsstraße an die K 171 (einschließlich Regelung der Straßenentwässerung) Rechnung getragen.
Anmerkung:
Eine gesonderte Linksabbiegespur ist nicht erforderlich.
Anmerkung zu 2. (kein
Beschluss erforderlich):
Die Forderung aus den Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung bezüglich einer Prüfung
-
im
Hinblick auf die Gehwegplanung,
-
die
Schleppkurvennachweise
-
und die
freizuhaltenden Sichtfelder
wurden bereits in der Planung berücksichtigt.
Beschlussvorschlag zu
3.:
Die Anregung wird berücksichtigt, indem im Bereich der Anbindung der Planstraße an die Kreisstraße Stellplätze nicht mehr zulässig sind.
Anmerkung zu 4. (kein
Beschluss erforderlich):
Eine entsprechende Festsetzung ist nicht notwendig, weil die Freiflächen
vor dem Gebäude des MI gemäß der oben angeführten Überprüfung bereits außerhalb
des Sichtfeldes liegen.
b)
Stellungnahme
des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main (Schreiben vom
31.03.2011)
Beschlussvorschlag:
Der Anregung wird gefolgt.
Anmerkung hierzu:
Durch diese Festsetzung ändert sich zwar an der Gestaltung und der landschaftspflegerischen Wertigkeit der Fläche nichts, doch wird durch diese Art der Festsetzung die besondere landschaftspflegerische Zielsetzung in den Vordergrund gerückt.
c)
Stellungnahme
des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 08.04.2011)
Beschlussvorschlag:
Die Stadt hat zwar bereits in wiederholten Fällen Lärmschutzgutachten für Lebensmittelmärkte erstellen lassen, in diesem Fall ist ein solches Vorgehen allerdings nicht erforderlich, da an diesem Standort nur ein kleiner Nachbarschaftsladen entstehen kann:
- Die festgesetzten Baufenster lassen nur eine Ladenfläche von maximal 400 m² (Brutto) zu;
- die Stellplätze liegen direkt an der Kreisstraße oder noch im Zufahrtsbereich zum Baugebiet;
- eine eventuell im Einzelfall notwendige Anlieferung mit LKW kann nur direkt von der Kreisstraße aus erfolgen, eine Zufahrt auf das Grundstück im rückwärtigen Bereich ist praktisch nicht realisierbar.
- Aus den obigen Ausführungen ergibt sich im Übrigen, dass auch die übliche Lärmquelle (Schieben der Einkaufswagen auf dem Parkplatz) hier entfällt.
Läden, die der Versorgung des Gebietes dienen, sind selbst in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig. In diesem Fall wurde sicherheitshalber eine Ausweisung als MI gewählt – mit einem Puffer zum WA mit einem eingeschränkten Mischgebiet (MIe).
Im Übrigen schließen sich nach Westen hin das Grundstück der Freiwilligen Feuerwehr an, nach Osten hin wird in Zukunft im nächsten Bauabschnitt ebenfalls ein MI entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplanes festgesetzt.
d)
Stellungnahme
des Wetteraukreises (Schreiben vom 07.04.2011)
Beschlussvorschlag zu
1.:
Die im Bebauungsplanentwurf vorgesehene Ausgleichsfläche (Streuobst) wird beibehalten; sie dient zugleich als Ortsrandeingrünung.
Anmerkung:
Der Vorschlag, stattdessen die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen entlang der Wetter vorzunehmen, wird bei der Umsetzung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) berücksichtigt.
Beschlussvorschlag zu
2.:
Dieser Anregung wird nicht gefolgt.
Begründung:
Es ist weder eine Nutzung als private Grünfläche noch als öffentliche Grünfläche geplant – dies schließt den Wert dieser Fläche für Kinderspiel im Wohnumfeld und für die Naherholung nicht aus.
Allerdings soll die Fläche auf Anregung des Regionalverbandes nunmehr als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzt werden.
Anmerkung zu 3. (kein
Beschluss erforderlich):
Diese Überprüfung ist erfolgt; die Abgrenzungen sind vorhanden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 39 Nein 0 Enthaltung 0
B)
Satzungsbeschluss
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
- Der vorliegende Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Östlicher Ortsrand“ in Friedberg - Bauernheim wird als Satzung beschlossen.
- Die landesrechtlichen Vorschriften gemäß § 81 HBO als Bestandteil des o. a. Bebauungsplanentwurfes werden ebenfalls beschlossen.
- Der
vorliegende Entwurf der Begründung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
3 „Östlicher Ortsrand“ in Friedberg – Bauernheim wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: