Beschluss: beschlossen

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.

 

Stadtverordneter Ertl nimmt an der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Beschluss:

 

Nachstehend aufgeführte Personen werden für das Ortsgericht Friedberg I (Stadtteile Bauernheim, Kernstadt und Ossenheim) gewählt:

 

            Herr Erich Becker                      Ortsgerichtsvorsteher

            Herr Kurt Kuhl                            Ortsgerichtsschöffe und stv. Ortsgerichtsvorsteher

            Herr Karl Thimm             Ortsgerichtsschöffe

 

 

Ein/e  weitere Bewerber/in soll als Ortsgerichtsschöffe/Ortsgerichtsschöffin gewählt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 40  Nein 0  Enthaltung 0

 

 

Ein/e weitere/r Bewerber/in soll als Ortsgerichtsschöffe/Ortsgerichtsschöffin gewählt werden.

 

Für die noch zu besetzende Stelle als Ortsgerichtsschöffe/in liegen zwei Bewerber vor:

 

Frau Barbara Kaimer, Kernstadt, Heinrich-Busold-Straße 12

Herr Winfried Ertl, Kernstadt, Birkenstraße 28

 

In § 7 (2) des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes heißt es u. a.:

Die Gemeinde hat die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim ….

 

Stadtverordnete Götz beantragt geheime Wahl.

 

Als Wahlhelfer werden folgende Stadtverordnete berufen:

Claudia Eisenhardt, Dr. Regina Bechstein-Walther, Bernd Messerschmidt, Johannes Contag und Elisa Scaramuzza

 

Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf:

 

Wahlvorschlag I Barbara Kaimer              26 Stimmen

 

Wahlvorschlag II Winfried Ertl                  12 Stimmen

 

Nein-Stimmen                                                      0 Stimmen

 

Enthaltungen                                                       2 Stimmen

 

Somit ist Frau Barbara Kaimer als Ortsgerichtsschöffin für das Ortsgericht Friedberg I dem Amtsgericht Friedberg (Hessen) vorzuschlagen. (Siehe gesonderte Wahlniederschrift)

 

 

Stadtverordneter Beisel beantragt gemäß § 18 (3) der „Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Friedberg (Hessen)“, die Sitzung bis zum Ende der Tagesordnung  zu verlängern (bis 23.30 Uhr).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 39  Nein 0  Enthaltung 0