Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 17

Beschluss:

 

Mit der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Auf dem Ringgraben“ einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und mit den gem. § 9 Abs.4 BauGB i.V.m. § 81 Abs.1 und 3 HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.


Abstimmungsergebnis: