Sitzung: 01.09.2011 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 17
Beschluss:
Mit der
vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Auf dem Ringgraben“ einschließlich
der Begründung mit Umweltbericht und mit den gem. § 9 Abs.4 BauGB i.V.m. § 81
Abs.1 und 3 HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen
Festsetzungen wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt.
Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung
eingeholt.
Abstimmungsergebnis: