Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Mitglied Uebelacker verweist auf seine Anregung im Ausschuss für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion vom 18. August 2011, die planungsrechtlichen Festsetzungen zur Dachbegrünung

(Anlage 2) dahingehend zu ergänzen, dass von der Verpflichtung zur vollständigen Dachbegrünung abgewichen werden kann, wenn die entsprechenden Flächen energetisch genutzt werden sollen.

 

Des Weiteren führt Mitglied Uebelacker aus, dass Bauamtsleiter Dr. Braam im Ausschuss für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion zugesagt hat, diese Anregung aufzunehmen und die geänderte Festsetzung zur Dachbegrünung bereits in das Exemplar für die Öffentliche Auslegung aufzunehmen.

 

Beschluss:

 

Mit der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Auf dem Ringgraben“ einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und mit den gem. § 9 Abs.4 BauGB i. V. m. § 81 Abs.1 und 3 HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.


Abstimmungsergebnis: