Sitzung: 24.08.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Mitglied Uebelacker verweist auf seine Anregung im Ausschuss für
Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion vom 18. August 2011, die
planungsrechtlichen Festsetzungen zur Dachbegrünung
(Anlage 2) dahingehend zu ergänzen, dass von der Verpflichtung zur
vollständigen Dachbegrünung abgewichen werden kann, wenn die entsprechenden
Flächen energetisch genutzt werden sollen.
Des Weiteren führt Mitglied Uebelacker aus, dass Bauamtsleiter Dr. Braam
im Ausschuss für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion zugesagt hat, diese
Anregung aufzunehmen und die geänderte Festsetzung zur Dachbegrünung bereits in
das Exemplar für die Öffentliche Auslegung aufzunehmen.
Beschluss:
Mit der
vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Auf dem Ringgraben“
einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und mit den gem. § 9 Abs.4
BauGB i. V. m. § 81 Abs.1 und 3 HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wird die öffentliche Auslegung gem. § 3
Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig
mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: