Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Mitglied Bey bittet die Verwaltung darauf zu achten, dass farbiger Text gut lesbar kopiert wird.

 

Mitglied Uebelacker regt an, in zukünftigen Bebauungsplänen bei den planungsrechtlichen Festsetzungen zur Dachbegrünung folgende Ergänzung vorzunehmen:

 

„Davon kann abgewichen werden, wenn die entsprechenden Flächen energetisch genutzt werden sollen.“

 

Mitglied Wendel bemängelt die nicht eindeutige Formulierung der „Farbgestaltung“ in der Gestaltungssatzung:

 

„Bei der Farbgestaltung ist aus stadtgestalterischen Gründen auf grelle bzw. extreme Farbtöne zu verzichten.“

 

Bauamtsleiter Dr. Braam schließt sich der Auffassung von Mitglied Wendel an und die ungenaue, kaum durchsetzbare Formulierung soll in neuen Bebauungsplänen nicht mehr verwendet werden.

 

Beschluss:

 

Der vorliegende 1. Änderungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 „Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil I wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Änderung des Bebauungsplanes erhält die Bezeichnung 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42  „Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil I. Die dazugehörende Begründung wird ebenfalls beschlossen.


Abstimmungsergebnis: