Sitzung: 18.08.2011 Ausschuss für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Mitglied Bey bittet die Verwaltung darauf zu achten, dass farbiger Text
gut lesbar kopiert wird.
Mitglied Uebelacker regt an, in zukünftigen Bebauungsplänen bei den
planungsrechtlichen Festsetzungen zur Dachbegrünung folgende Ergänzung
vorzunehmen:
„Davon kann abgewichen werden, wenn die
entsprechenden Flächen energetisch genutzt werden sollen.“
Mitglied Wendel bemängelt die nicht eindeutige Formulierung der „Farbgestaltung“ in der
Gestaltungssatzung:
„Bei der Farbgestaltung ist aus
stadtgestalterischen Gründen auf grelle bzw. extreme Farbtöne zu verzichten.“
Bauamtsleiter Dr. Braam schließt sich der Auffassung von Mitglied Wendel
an und die ungenaue, kaum durchsetzbare Formulierung soll in neuen
Bebauungsplänen nicht mehr verwendet werden.
Beschluss:
Der vorliegende 1. Änderungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 42
„Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil I wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen. Die Änderung des Bebauungsplanes erhält die Bezeichnung 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Gewerbegebiet
Friedberg West“, Teil I. Die dazugehörende Begründung wird ebenfalls
beschlossen.
Abstimmungsergebnis: