Sitzung: 10.08.2011 Ortsbeirat des Stadtteils Kernstadt
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Beschluss:
Mit der vorliegenden
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Auf dem Ringgraben“ einschließlich der
Begründung mit Umweltbericht und mit den gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 81 Abs.
1 und 3 HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen
Festsetzungen wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig
mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: