Betreff
Wahl der Stellvertretung für die Schriftführerin bzw. den Schriftführer
Vorlage
26-31/M/0040
Art
Mitteilungsvorlage

Über jede Sitzung des Haupt- und Finanzauschusses ist eine Niederschrift anzufertigen, § 61 HGO. Daher gehört zur konstituierenden Sitzung neben der Wahl eines/einer Schriftführers/Schriftführerin auch die Wahl ihrer oder seiner Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.

Die Wahl erfolgt nach dem Verhältniswahlverfahren, da mehrere gleichartige unbesoldete Stellen zu besetzen sind (§ 55 Abs. 1 S. 1 HGO).

Gewählt wird schriftlich und geheim auf Grund von Wahlvorschlägen aus der Mitte der Ausschussmitglieder.

Zu Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter des/der Schriftführers/Schriftführerin können Stadtverordnete, städtische Bedienstete sowie Bürgerinnen und Bürger gewählt werden (§ 61 Abs. 2 S. 2 HGO), auch Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Stadt Friedberg haben.

Haben sich alle Ausschussmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist gemäß § 55 Abs. 2 S. 1 HGO der einstimmige Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses über die Annahme dieses Wahlvorschlags ausreichend.

Eine geheime Abstimmung findet in diesem Falle nicht statt!

Stimmenthaltungen sind unerheblich.

Liegt kein einheitlicher Wahlvorschlag vor, werden die Stellen nach dem Verfahren Hare-Niemeyer verteilt (§ 55 Abs. 4 HGO i. V. m. § 22 KWG). Wenn niemand widerspricht kann durch Zuruf oder Handaufheben gewählt werden (§ 55 Abs. 3 HGO).

Von der Verwaltung werden die nachstehenden Personen, nach alphabetischer Reihenfolge vorgeschlagen.

Das Variieren der Reihenfolge durch die vorgeschlagenen Personen untereinander ist im Rahmen der Vertretung unerheblich:

Sabrina Allemann

Monique Büttner

Denise Dauernheim-Meuer

Angela Kammer

Julia Müller

Daniela Ruppel

Sarah Teuber

Claus-Peter Vogt

Die Stadtverordnetenversammlung könnte diesen Vorschlag als einheitlichen Wahlvorschlag übernehmen.