Beschlussentwurf:
1.
Dem
„Neubau Parkhaus mit Kino“ (Variante 2 / Anzahl Stellplätze ca.
499 / Baukosten ca. 16,2 Mio. € in der Basisvariante, ca.17,6 Mio. € inkl.
Fassade, zzgl. ca. 6,6 Mio. € für den Kinobau) wird zugestimmt. Dies unter der
Prämisse, dass bis zum 30.06.2026 die finanzielle Umsetzbarkeit (siehe 3. „Bau
und Finanzierung eines Kinogebäudes“) gegeben ist.
2.
Sofern
die finanzielle Umsetzbarkeit der Ziffer 1 zum vorgenannten Termin nicht
gegeben ist, soll der „Neubau Parkhaus ohne Kino“ (Variante 1 /
Anzahl Stellplätze ca. 671 / Baukosten ca. 20,2 Mio. € in der Basisvariante,
ca. 22,0 Mio. € inkl. Fassade) realisiert werden.
3. Der Einleitung
des Vergabeverfahrens für die Leistungsphasen 2-4 für beide Varianten wird
zugestimmt.
Sach- und Rechtslage:
In der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2024
wurde folgendes beschlossen:
„Aufgrund der überwiegenden Faktoren, die für einen
Ersatzneubau des bestehenden City-Parkhauses sprechen, wird einem Abriss des
bestehenden City-Parkhauses und einem
Ersatzneubau zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, einen Neubau unter
Einbeziehung der städtischen Gremien zu planen.“
Daraufhin wurden von den
Stadtwerken die folgenden Maßnahmen beauftragt / durchgeführt:
1. Machbarkeitsstudie zur Erstellung
eines planerischen Grobkonzeptes
Die durchgeführte Untersuchung bezieht sich auf die
HOAI-Leistungsphase 1 „Grundlagenermittlung“ und dienen der Vorbereitung der
Leistungsphasen 2-4 „Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung“. Hierbei
wird überprüft, inwieweit das geplante Vorhaben realisierbar ist.
Am 11. Oktober 2024 wurde das Architekturbüro
M&P von den Stadtwerken mit einer Machbarkeitsstudie für das Parkhaus
beauftragt. In einem ersten Schritt wurden im Rahmen
einer Grundlagenermittlung ein planerisches
Grobkonzept und mögliche Varianten erarbeitet.
Aufgrund eines Grundstückszukaufs nördlich
angrenzend zum bestehenden Cityparkhaus steht für den Bau eine größere Fläche
zur Verfügung.
Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurde zunächst
untersucht, wie die vorhandene Fläche vollumfänglich für den Neubau eines
Parkhauses genutzt werden kann (Variante 1). Ausführungen dazu siehe Abschnitt
1a.
Zusätzlich wurde die Machbarkeitsstudie um den Bau
eines Kinos neben dem Parkhaus erweitert (Variante 2). Ausführungen dazu siehe
Abschnitt 1b.
Die vorliegenden Pläne von M&P Architekten
basieren aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit und der Abhängigkeit zur
Kaiserstraße auf der Prämisse, dass es sich bei dem Neubau um ein sog.
Systemparkhaus handelt. Ein Systemparkhaus (wartungsarm) ermöglicht eine
bestmögliche Ausnutzung der bestehenden Fläche und eine schnelle Errichtung.
Die Kosten für den Parkhausneubau wurden im
Wirtschaftsplan der Stadtwerke in den Jahren 2027 – 2029 berücksichtigt.
1a. Variante 1 „Neubau Parkhaus ohne
Kino“
Einen Überblick über die vorliegende Variante 1 enthält
Anlage 1. Bei
Variante 1 ist vorgesehen, das Parkhaus mit einem Untergeschoss und 4
oberirdischen Geschossen zu bauen.
Mit Realisierung der Variante 1 ist eine
Fertigstellung bis August 2029 möglich
Eine Baubeschreibung zu Variante 1 befindet sich in
Anlage 2.
Anlage 4 enthält eine Grobkosteneinschätzung.
1b. Variante 2 „Neubau Parkhaus mit
Kino“
Die Machbarkeitsstudie wurde im Jahresverlauf 2025 nach
Rücksprache in der Betriebskommission (am 22.10.2025) und nach Freigabe durch
den Ältestenrat (am 2.10.2025) um den Neubau eines Kinos neben dem Parkhaus
erweitert.
Einen Überblick über die vorliegende Variante 2
enthält Anlage1. Dabei soll das Kino auf einem Teil der zur Verfügung stehenden
Fläche als eigenständiges Gebäude neben dem Parkhaus realisiert werden.
Analog zur Variante 1 ist vorgesehen, das Parkhaus
mit einem Untergeschoss und 4 überirdischen Geschossen zu bauen.
Mit Realisierung der vorliegenden Variante 2 ist
eine Fertigstellung bis Juli 2030 möglich (Siehe Anlage 1).
Eine Baubeschreibung zu Variante 2 befindet sich in Anlage
3.
Anlage 4 enthält eine
Grobkosteneinschätzung zur Variante 2.
2. Analyse der Auslastungszahlen
City-Parkhaus
Im Kontext der Auslastung des Parkhauses ist zu
berücksichtigen, dass gemäß Beschluss 21-26/0773 vom 06.04.2023 zur
Kaiserstraße eine „Reduzierung des ruhenden Verkehrs um mindestens 25 % - 60 %“
vorgesehen ist.
Die Beschlussvorlage des Amtes für Stadtentwicklung,
Liegenschaften und Rechtswesen (AfSLuR) enthält folgende Aussage: „Um eine
belastbare Spanne zu erhalten, wurde die Auslastung des Cityparkhauses (am
Spitzentag 70 % bei insgesamt 578 Stellplätzen) in der Alten Bahnhofsstraße
analysiert und den vorhandenen Stellplätzen auf der Kaiserstraße
gegenübergestellt. Ergebnis dieser Prüfung ist, dass 60 % der ca. 180
Stellplätze auf der Kaiserstraße in das Parkhaus verlagert werden können, ohne
zu einer Überlastung zu führen.
Zusätzlich wurde von den Stadtwerken eine eigene
Analyse durchgeführt. Durch die Firma Designa wurde ein Datenexport aus dem
Ein- / Ausfahrsystem zur Verfügung gestellt, der den Zeitraum vom 01.01.2024 –
07.08.2025 getrennt nach Dauerparkern und Kurzparkern umfasst. Eine Präsentation
zu den Belegungszahlen befindet sich in Anlage 5.
3. Bau und Finanzierung eines Kinogebäudes
Mit der Chance auf einen Kinobau am City-Parkhaus
wurde Kontakt zu möglichen Kinobetreibern aufgenommen. Die Marktanalyse der
Interessenten ergab, dass der Bedarf für ein Kino in der Friedberger Innenstadt
gegeben und der Betrieb wirtschaftlich möglich ist. Zuzüglich aller positiver
Effekte für den Einzelhandel in der Innenstadt und einer durch den Kinobetrieb
höheren Auslastung des Parkhauses.
Dazu wird untersucht, inwieweit die Stadtwerke
Friedberg den Bau bzw. die Finanzierung des Kinogebäudes übernehmen können, um
diesen an einen Kinobetreiber zu verpachten und das Kinogebäude als Business
Case in Kombination mit dem Parkhaus langfristig zu halten.
Offene Punkte:
1.
Das Konzept für den rechtzeitigen Umzug der Dauerparker und die
Bereitstellung von Parkraum für die Dauer der Bauphase erfolgt im Kalenderjahr
2026. Ebenso eine Validierung der Wirtschaftlichkeit des Verhältnisses von
Kurzzeit- zu Dauerparkern.
2.
Die Satzung der Stadtwerke ist aufgrund der geplanten Verpachtung eines
Gebäudes an einen Kinobetreiber anzupassen.
Weiteres Vorgehen:
Um das Vorhaben Neubau City-Parkhaus nicht weiter zu
verzögern, wird empfohlen, unter vorerst geringfügig höherem Kostenaufwand, die
Einleitung des Vergabeverfahrens für die Leistungsphasen 2-4 für beide o.g.
Varianten zu starten.
Die Zeit zur Prüfung der finalen Realisierbarkeit
des Kinos soll auf den 30.06.2026 begrenzt werden. Gelingt es nicht,
bis zu diesem Zeitpunkt die notwendigen Grundlagen zu schaffen, soll
automatisch die Variante 1 (Parkhaus ohne Kino) realisiert werden.
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Finanzielle Auswirkungen: |
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NEIN |
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Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
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JA |
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NEIN |
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Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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Haushaltsjahr |
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Kostenstelle |
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Produkt |
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( Unterschrift FB Finanzen) |
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