hier:
1) Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 zur 3. Änderung
2) Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und TöB gemäß § 4 (2) BauGB
Beschlussentwurf:
1)
Der
Bebauungsplan Nr. 39 „Südlich des Grünen Weges“, wird gem. § 13 BauGB im
vereinfachten Verfahren geändert. Der Geltungsbereich der 3. Änderung umfasst
das Flurstück 49/22, Flur 29, der Gemarkung Friedberg und ist im anliegenden Lageplan
dargestellt (Anlage 1).
2)
Eine öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB
soll durchgeführt werden. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB eingeholt.
Sach- und Rechtslage:
Mit der 2. Änderung des
B-Plans (Rechtskraft 15.12.2001) wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen, um Einzelhandel in diesem Teil des Gewerbegebietes grundsätzlich
auszuschließen, bzw. nur stark untergeordnet zuzulassen. Die vorrangige
Entwicklung sollte den Gewerbebetrieben gelten. Um diese Ziele umzusetzen,
wurde für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes die zulässige Art der Nutzung
auf die Betriebe beschränkt, welche sich der Anlage A + B der Handwerksordnung
finden (vgl. Anlage 2).
Die Anlage A + B der Handwerksordnung enthält in der Aufzählung der
Handwerksbetriebe keine hotelartigen Betriebe. Die Errichtung eines Hotels im
Gewerbegebiet widerspricht somit den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 39 „Südlich
des Grünen Weges“ 2. Änderung.
Anlass und Ziel der Planung
Mit
dem Schreiben vom 28.11.2025 beantragte die Firma „Containerwerk eins GmbH“ die
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Südlich des Grünen Weges“.
Geplant ist die Errichtung von zwei Hotelgebäuden der TIN INN AG mit jeweils 20
Zimmern und 30 Gastbetten. Das Geschäftskonzept der TIN INN AG beruht auf der
Umnutzung und Aufbereitung alter Seefrachtcontainer, welche zu
Übernachtungseinheiten umgenutzt werden. Das Hotelpersonal wird auf ein Minimum
reduziert. Die Buchung, Check-in und Zugang zu den Hotelzimmern erfolgt über
ein Onlineportal, bzw. über eine APP. Übliche Hoteldienstleistungen, wie z.B.
gastronomische Angebote werden nicht angeboten. Es sollen ausschließlich Räume
zur Übernachtung bereitgestellt werden. Räume für Tagungen, oder Ähnliches,
werden nicht errichtet. Das Konzept ist auf kurze Verweilzeiten ausgelegt.
Eine Präsentation der Ausstattung der Hotelzimmer, sowie des äußeren
Erscheinungsbildes der bereits Errichteten Hotels der Firma TIN INN AG sind in
der Anlage 3 beigefügt. Eine textliche Erläuterung zu dem geplanten Vorhaben
findet sich in der
Anlage 4. Eine grafische Übersicht in Form von Lageplänen findet sich in Anlage
5. Der Ursprungsbebauungsplan sieht für das Vorhabengrundstück ein Baufeld
„GE3“ mit Abmaßen 53 m x 110 m vor. Das Bestandsgebäude der Firma „EUROGARANT
AutoService AG“ nimmt nur einen geringen Teil des Baufeldes in Anspruch (siehe
Anlage 1).
Verfahren
Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung
nicht berührt. Geändert wird lediglich die zulässige Art der baulichen Nutzung
für das Flurstück 49/22 der Flur 29.
In der 3. Änderung des Bebauungsplans soll die Nutzung mit
Beherbergungsbetrieben als ausnahmsweise zulässig festgesetzt werden. Eine
Übersicht der Geltungsbereiche der bereits durchgeführten Änderungen des
B-Plans findet sich in Anlage 6.
Der Geltungsbereich beinhaltet ausschließlich das Grundstück der Firma
„EUROGARANT AutoService AG“, Grüner Weg Nr. 12. Für die Bebauungsplanänderung
kann daher das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB angewandt werden.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der
Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs.2
Satz 2 BauGB) abgesehen. Bei der Beteiligung nach Abs. Nr. 2 wird darauf
hingewiesen, dass von der Umweltprüfung abgesehen wird. Aufgrund des geringen
Umfangs der geplanten Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz
1 Nr. 1 BauGB auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Die nächste Beteilung der Gremien erfolgt dann mit der Beschlussvorlage zur
Abwägung der eingegangenen Stellungsnahmen der TöB, Behörden und der
Öffentlichkeit und zum Beschluss der Satzung.
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Finanzielle Auswirkungen: |
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NEIN |
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Ergebnishaushalt |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
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JA |
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Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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Kostenstelle |
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Produkt |
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( Unterschrift FB Finanzen) |
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