Betreff
Satzung für den Jugendrat der Stadt Friedberg (Hessen)
Vorlage
21-26/1608
Aktenzeichen
50/3 MM/Mi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1.       Die Satzung für den Jugendrat der Stadt Friedberg (Hessen) wird beschlossen.

2.       Die Geschäftsordnung für den Jugendrat Friedberg (Hessen), vom 6. Juni 2023 wird aufgehoben


Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 4c HGO soll die Gemeinde bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde geeignete Verfahren entwickeln und durchführen. Gemäß § 8c HGO können Kindern und Jugendlichen in ihrer Funktion als Vertreter*innen von Kinder- und Jugendinitiativen in den Gremien der Gemeinde Anhörungs-, Vorschlags- und Redemöglichkeiten eingeräumt werden.

Gemäß § 4c Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung vom 01.04.2025 regelt die Stadt die nähere Ausgestaltung der Kinder- und Jugendbeteiligung in einer Satzung. Somit ist die Geschäftsordnung für den Jugendrat Friedberg (Hessen) vom 6. Juni 2023 nicht mehr ausreichend.

Die Geschäftsordnung wird daher mit einigen Anpassungen in eine Satzung überführt.

In die Satzung übernommen werden weiterhin zwei Beschlüsse des Jugendrats der Stadt Friedberg (Hessen) vom 18.08.2025 betreffend § 2, Abs. 2 – 6 (Altersgrenzen für Wahlrecht und Kandidatur; Verfahren zur Sitzverteilung) sowie vom 12.05.2025 betreffend § 14 (Sitzungsgelder).

§ 2, Abs. 2 – 6 (Altersgrenze für Wahlrecht und Kandidatur; Verfahren zur Sitzverteilung)

Aktuell scheiden Jugendliche, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben, bei Neuwahl des Jugendrates automatisch aus diesem aus, da die aktuelle Geschäftsordnung sowohl Wahlberechtigung als auch Kandidatur auf ein Maximalalter von 17 Jahren begrenzt. Für die betroffenen Jugendlichen bedeutet diese Regelung viel Frustration, weil sie eventuell begonnene Projekte nicht in einer zweiten Amtszeit zum Abschluss bringen können. Für den Jugendrat selbst ist die Regelung ebenso problematisch: Einerseits gehen dem Gremium potentiell gut eingearbeitete Mitglieder und somit Fachwissen verloren, andererseits kann die zuvor genannte, persönliche Frustration ein Hindernis bei der Gewinnung neuer Kandidat*innen sein, die sich ggf. nicht in ein Gremium wählen lassen möchten, aus dem sie automatisch zwei Jahre später ausscheiden werden. Mit Beschluss vom 18.08.2025 hat der Jugendrat Friedberg (Hessen) daher eine Anpassung der Altersgrenze für Wahl und Kandidatur beschlossen. Aus der geänderten Altersgrenze ergaben sich gleichzeitig neue Herausforderungen für das bisher verwendete Verfahren zur Sitzverteilung nach der Wahl, da sich der Kreis der Wahlberechtigten hiermit erweitert. Nach dem gegenwärtigen gemäß Geschäftsordnung festgelegten Verfahren hätte sich ohne Anpassung folgende Sitzverteilung im Jugendrat ergeben:

a)            Adolf-Reichwein-Schule 1 Sitz

b)           Augustinerschule                            2 Sitze

c)            Burggymnasium                              1 Sitz

d)           Henry-Benrath-Schule                  2 Sitze

e)           Johann-Phillip-Reiß-Schule         1 Sitz

f)            schul-unabhängig                           8 Sitze

Um dem Ungleichgewicht zwischen der Gruppe der Schul-Unabhängigen und der Schulen zu begegnen und die Chance zu erhöhen, dass mehrere Personen einer Schule eine Chance auf den Einzug in den Jugendrat bekommen, hat der Jugendrat Friedberg (Hessen) im gleichen Beschluss ein angepasstes Verfahren zur Sitzverteilung beschlossen. Anstelle der Verteilung der Sitze nach der oben genannten Gruppenzugehörigkeit werden keiner Gruppe feste Sitze zugeordnet. Angehörigen der Schulen wird aber ein potentieller Vorteil bei der Gewinnung von Stimmen zugesprochen, der sich durch gemeinsame Gruppenzugehörigkeit und bessere Werbemöglichkeiten ergibt. Um auch diesem Ungleichgewicht Rechnung zu tragen werden die Stimmen für Kandidat*innen der Gruppen a) bis e) mit einer Formel modifiziert, um diesen Vorteil auszugleichen. Der dafür benötigte Multiplikator ergibt sich aus dem Wahlverhalten bei der letzten Wahl zum Jugendrat im Jahr 2024 und soll bei Bedarf vor der Wahl im Jahr 2028 erneut angepasst werden. Die Formel zur Modifizierung der Stimmen lautet wie folgt:

Modifizierte Stimmen = (1 – 0,4 * Wahlberechtigte an der Schule / Wahlberechtigte aller Schulen) * Stimmen

Für die Stimmen für Kandidat*innen der Gruppe f) kommt diese Formel nicht zu tragen. Die modifizierten Stimmen für Kandidat*innen der Gruppen a) – e) und die nicht modifizierten Stimmen der Gruppe f) ergeben dann in Gesamtheit das Endergebnis der Wahl und die 15 Kandidat*innen mit den nach Modifizierung meisten Stimmen ziehen in den neuen Jugendrat ein.

Da die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes keine Vorgaben zu Wahl oder Sitzverteilung macht, sondern beispielhaft ein Benennungsverfahren durch relevante Vereine, politische Organisationen und Schulen beinhaltet, erachtet der Jugendrat Friedberg die Wahl des hier erläuterten Verfahrens zur Sitzverteilung als legitim.

§ 14 (Sitzungsgelder)

Aktuell sieht die Geschäftsordnung des Jugendrats Friedberg (Hessen) mindestens sechs, maximal zwölf Sitzungen des Jugendrates pro Jahr vor. Durch die in den letzten anderthalb Jahren gesammelten Erfahrungen hat sich gezeigt, dass es vor allem introvertierteren Mitgliedern des Jugendrats schwer fällt sich bei den der Öffentlichkeit zugänglichen Sitzungen zu äußern bzw. zu beteiligen. Der Jugendrat hat daher mit Beschluss vom 12.05.2025 die Einführung des Workshop-Formats an maximal sechs Terminen pro Jahr beschlossen, die analog zu Sitzungen vergütet werden sollen. Es würde sich daher weder an den Gesamtkosten noch an den Vorgaben zu abzuhaltenden Sitzungen etwas ändern, da weiterhin mindestens sechs Sitzungen pro Jahr stattfinden würden und die Gesamtanzahl von zwölf vergüteten Terminen im Jahr ebenfalls unberührt bleiben würde.


Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

X

Finanzhaushalt

Produkt

Kostenstelle

Investitionsnummer

Sachkonto

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

Kostenstelle

Sachkonto

Produkt

Investitionsnummer

( Unterschrift FB Finanzen)