Beschlussentwurf:
1.
Die Satzung für den Jugendrat der Stadt Friedberg
(Hessen) wird beschlossen.
2.
Die Geschäftsordnung für den Jugendrat Friedberg
(Hessen), vom 6. Juni 2023 wird aufgehoben
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 4c HGO soll die Gemeinde bei Planungen und
Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in
angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde geeignete Verfahren
entwickeln und durchführen. Gemäß § 8c HGO können Kindern und Jugendlichen in
ihrer Funktion als Vertreter*innen von Kinder- und Jugendinitiativen in den
Gremien der Gemeinde Anhörungs-, Vorschlags- und Redemöglichkeiten eingeräumt
werden.
Gemäß § 4c Abs. 3 der
Hessischen Gemeindeordnung vom 01.04.2025 regelt die Stadt die nähere
Ausgestaltung der Kinder- und Jugendbeteiligung in einer Satzung. Somit ist die
Geschäftsordnung für den Jugendrat Friedberg (Hessen) vom 6. Juni 2023 nicht
mehr ausreichend.
Die Geschäftsordnung wird
daher mit einigen Anpassungen in eine Satzung überführt.
In die Satzung übernommen
werden weiterhin zwei Beschlüsse des Jugendrats der Stadt Friedberg (Hessen)
vom 18.08.2025 betreffend § 2, Abs. 2 – 6 (Altersgrenzen für Wahlrecht und
Kandidatur; Verfahren zur Sitzverteilung) sowie vom 12.05.2025 betreffend § 14
(Sitzungsgelder).
§ 2, Abs. 2 – 6
(Altersgrenze für Wahlrecht und Kandidatur; Verfahren zur Sitzverteilung)
Aktuell scheiden
Jugendliche, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben, bei Neuwahl des Jugendrates
automatisch aus diesem aus, da die aktuelle Geschäftsordnung sowohl
Wahlberechtigung als auch Kandidatur auf ein Maximalalter von 17 Jahren
begrenzt. Für die betroffenen Jugendlichen bedeutet diese Regelung viel
Frustration, weil sie eventuell begonnene Projekte nicht in einer zweiten
Amtszeit zum Abschluss bringen können. Für den Jugendrat selbst ist die
Regelung ebenso problematisch: Einerseits gehen dem Gremium potentiell gut
eingearbeitete Mitglieder und somit Fachwissen verloren, andererseits kann die
zuvor genannte, persönliche Frustration ein Hindernis bei der Gewinnung neuer
Kandidat*innen sein, die sich ggf. nicht in ein Gremium wählen lassen möchten,
aus dem sie automatisch zwei Jahre später ausscheiden werden. Mit Beschluss vom
18.08.2025 hat der Jugendrat Friedberg (Hessen) daher eine Anpassung der
Altersgrenze für Wahl und Kandidatur beschlossen. Aus der geänderten
Altersgrenze ergaben sich gleichzeitig neue Herausforderungen für das bisher
verwendete Verfahren zur Sitzverteilung nach der Wahl, da sich der Kreis der
Wahlberechtigten hiermit erweitert. Nach dem gegenwärtigen gemäß
Geschäftsordnung festgelegten Verfahren hätte sich ohne Anpassung folgende
Sitzverteilung im Jugendrat ergeben:
a) Adolf-Reichwein-Schule 1
Sitz
b) Augustinerschule 2
Sitze
c) Burggymnasium 1
Sitz
d) Henry-Benrath-Schule 2
Sitze
e) Johann-Phillip-Reiß-Schule 1
Sitz
f) schul-unabhängig 8
Sitze
Um dem Ungleichgewicht
zwischen der Gruppe der Schul-Unabhängigen und der Schulen zu begegnen und die
Chance zu erhöhen, dass mehrere Personen einer Schule eine Chance auf den
Einzug in den Jugendrat bekommen, hat der Jugendrat Friedberg (Hessen) im
gleichen Beschluss ein angepasstes Verfahren zur Sitzverteilung beschlossen.
Anstelle der Verteilung der Sitze nach der oben genannten Gruppenzugehörigkeit
werden keiner Gruppe feste Sitze zugeordnet. Angehörigen der Schulen wird aber
ein potentieller Vorteil bei der Gewinnung von Stimmen zugesprochen, der sich
durch gemeinsame Gruppenzugehörigkeit und bessere Werbemöglichkeiten ergibt. Um
auch diesem Ungleichgewicht Rechnung zu tragen werden die Stimmen für
Kandidat*innen der Gruppen a) bis e) mit einer Formel modifiziert, um diesen
Vorteil auszugleichen. Der dafür benötigte Multiplikator ergibt sich aus dem
Wahlverhalten bei der letzten Wahl zum Jugendrat im Jahr 2024 und soll bei
Bedarf vor der Wahl im Jahr 2028 erneut angepasst werden. Die Formel zur
Modifizierung der Stimmen lautet wie folgt:
Modifizierte Stimmen = (1 –
0,4 * Wahlberechtigte an der Schule / Wahlberechtigte aller Schulen) * Stimmen
Für die Stimmen für
Kandidat*innen der Gruppe f) kommt diese Formel nicht zu tragen. Die
modifizierten Stimmen für Kandidat*innen der Gruppen a) – e) und die nicht
modifizierten Stimmen der Gruppe f) ergeben dann in Gesamtheit das Endergebnis
der Wahl und die 15 Kandidat*innen mit den nach Modifizierung meisten Stimmen
ziehen in den neuen Jugendrat ein.
Da die Mustersatzung des
Hessischen Städte- und Gemeindebundes keine Vorgaben zu Wahl oder
Sitzverteilung macht, sondern beispielhaft ein Benennungsverfahren durch
relevante Vereine, politische Organisationen und Schulen beinhaltet, erachtet
der Jugendrat Friedberg die Wahl des hier erläuterten Verfahrens zur
Sitzverteilung als legitim.
§ 14 (Sitzungsgelder)
Aktuell sieht die
Geschäftsordnung des Jugendrats Friedberg (Hessen) mindestens sechs, maximal
zwölf Sitzungen des Jugendrates pro Jahr vor. Durch die in den letzten
anderthalb Jahren gesammelten Erfahrungen hat sich gezeigt, dass es vor allem
introvertierteren Mitgliedern des Jugendrats schwer fällt sich bei den der
Öffentlichkeit zugänglichen Sitzungen zu äußern bzw. zu beteiligen. Der
Jugendrat hat daher mit Beschluss vom 12.05.2025 die Einführung des
Workshop-Formats an maximal sechs Terminen pro Jahr beschlossen, die analog zu
Sitzungen vergütet werden sollen. Es würde sich daher weder an den Gesamtkosten
noch an den Vorgaben zu abzuhaltenden Sitzungen etwas ändern, da weiterhin
mindestens sechs Sitzungen pro Jahr stattfinden würden und die Gesamtanzahl von
zwölf vergüteten Terminen im Jahr ebenfalls unberührt bleiben würde.
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Finanzielle Auswirkungen: |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
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und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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Produkt |
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( Unterschrift FB Finanzen) |
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