Antragstext:

1.        Der Magistrat wird gebeten, bei der Firma Tennet zeitnah folgende Fragen zu stellen, um damit die Menschen in Bauernheim zu unterstützen, so dass sie die Folgewirkungen frühzeitig einschätzen können. Damit können Bürgerinnen und Bürger für die kommenden überörtlichen Beteiligungsverfahren vorbereitet sein.

1.1.    Soll die Trassenführung der 380 kV-Strecke von Tennet (überörtliche Hochspannungsleitung) Gießen – Karben in einem vergrößerten Abstand vom bebauten Teil von Bauernheim geführt werden, wenn das neue Umspannwerk kommt und die Transportleistung wesentlich erhöht wird?

1.1.1.     Wenn TOP 1.1. ja: Wo genau und in welcher Entfernung (bzw. mit welchem Schutzstreifen) wird die neue Leitung zu den in Frage 3 benannten Häusern verlaufen?

1.1.2.     Wenn nein: Wie sollen die Bürgerinnen und Bürger gegen niederfrequente elektro-magnetische Felder geschützt werden?

1.1.3.     Wenn nein: Mit welchem Verfahren von welcher verantwortenden Stelle wird bzw. wurde die Abschätzung der Verträglichkeit auf die Häuser Vogelsbergstraße Nr. 16, 17, 18 und 41 geprüft?

1.2.    In welcher Form wir die konkrete Abwägung zu gesundheitlichen Belastungen durch elektromagnetische Felder wann dokumentiert und vor dem eigentlichen finalen Genehmigungsprozess in einer frühen Phase den betroffenen Haushalten zur Einsicht gegeben oder öffentlich einsehbar?

1.3.    Wann erfolgte seitens Tennet oder des vorherigen Betreibers das Upgrade von zunächst 220 kV auf 380 kV mit vier Seilen pro Leitung auf der Strecke Gießen – Karben?

2.        Der Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung zu berichten, wann seinerzeit das Baugebiet für die Häuser Vogelsbergstraße Nr. 16, 17, 18 und die im Gebiet angrenzenden Schrebergärten genehmigt wurde und welcher Schutzstreifen seinerzeit als Abstand der Wohnbebauung zu dem Hochspannungsmast (siehe Anlage) festgelegt wurde. Hierzu gerne die damalige Unterlage zum Schutzstreifen als Beleg beilegen.