Betreff
Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 17.08.2025;
hier: Katzenschutz
Vorlage
21-26/1576
Art
Anfrage

Anfrage:

1.     Welche Informationen (ggf. Schätzungen) bezogen auf Friedberg hat die Verwaltung über

1.1.   die Anzahl freilebender bzw. verwilderter Katzen in Friedberg?

1.2.   Vermehrung, Krankheiten oder Tierleid bei Katzen?

1.3.   durch Katzen verursachte Probleme für andere Tiere oder für Menschen?

2.     Wer ist aktuell zuständig, wenn freilebende Katzen gemeldet werden, und wer wird tatsächlich aktiv?

2.1.   Gibt es insbesondere Kooperationen der Stadt (z.B. mit Tierschutzvereinen oder Tierärzten), um freilebende Katzen artgerecht zu versorgen und ggf. zu kastrieren?

3.     Wer trägt bisher die Kosten für Unterbringung und Kastration freilebender Katzen?

3.1.   Wie hoch sind diese Kosten pro Jahr?

3.2.   Welche finanzielle Unterstützung (z.B. Fördermittel) gibt es hierzu durch den Wetteraukreis oder das Land Hessen?

4.     Es gibt eine von der Landestierschutzbeauftragten (LTB) beim Landwirtschaftsministerium Hessen vorgeschlagene Musterverordnung:
https://tierschutz.hessen.de/sites/tierschutz.hessen.de/files/2025-06/muster_fuer_kommunale_katzenschutzvo_neu.pdf (Abruf: 1.8.2025 17:30 Uhr)
Mindestens folgende Wetterauer Kommunen haben bereits eine gültige Katzenschutzverordnung:
a) ohne Bußgeldvorschriften: Nidda (seit Oktober 2024)
b) mit Bußgeldvorschriften: Karben (seit Oktober 2018), Gedern (seit Mai 2024), Büdingen (seit Dezember 2023)

4.1.   Ist die Musterverordnung oder mind. eine bereits beschlossene Verordnung der Verwaltung bekannt?

4.2.   Hält die Verwaltung den Erlass einer Katzenschutzverordnung auf Grundlage von § 13b Tierschutzgesetz für möglich und sinnvoll?

4.3.   Die obige Musterverordnung verzichtet bewusst auf Bußgelder. Wäre aus Sicht der Verwaltung für Friedberg alternativ eine Katzenschutzverordnung als Gefahrenabwehrverordnung (d.h. mit Bußgeldregelungen) besser bzw. notwendig?

5.     Andere Kommunen haben laut LTB Hessen gute Erfahrungen mit einer Katzenschutzverordnung gemacht und festgestellt, dass sich keine nennenswerten Mehrkosten und Mehraufwände ergeben haben, und bewerten die Verordnung als positiv und dauerhaft wirkungsvoll.
(Quelle:
https://tierschutz.hessen.de/sites/tierschutz.hessen.de/files/2024-08/katzenschutzvo-umfrage_bei_gemeinden-pm_august_2024.pdf, Abruf: 1.8.2025 17:30 Uhr)

5.1.   Gibt es hierzu ähnliche oder abweichende Erkenntnisse seitens der Verwaltung?

6.     In welcher Weise könnte die Verwaltung die Einführung einer Katzenschutzverordnung durch Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für Kastration und Registrierung von Katzen unterstützen?