Betreff
Gemeinsamer Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Linke. vom 12.06.2025;
hier: Einführung eines Friedberg-Pass
Vorlage
21-26/0339/3
Art
Fraktionsantrag

Antragstext:

1.    Die Stadt Friedberg führt zum 01.01.2026 einen "Friedberg-Pass" als Sozialpass für Menschen mit geringem Einkommen ein. Berechtigt sind Personen, die ihren 1. Wohnsitz in Friedberg haben und zu einer der folgenden Gruppen gehören:

- Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld (ehem. ALG II), Sozialhilfe und Grundsicherung

- Personen, die Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein haben

- Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, soweit sie bereits von der Erstaufnahme des Landes Hessen über die Erstaufnahme des Wetteraukreises direkt an die Kommune Friedberg zugewiesen sind.

Hierzu wird die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, wie geeignet Personen die noch in der Hessischen Erstaufnahme (Außenstelle Friedberg) und Wetterauer Erstaufnahme sind, auch wenn sie formal einen Wohnsitz in Friedberg haben, zunächst ausgeschlossen werden können. Der Ausschluss begründet sich durch den nur temporären Verbleib der Personen in den Erstaufnahmen und kann daher nicht Grundlage für eine einjährig geltende Kostenreduzierung sein.

- Darüber hinaus sind Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtscard berechtigt, einen Friedberg-Pass zu beantragen.

- Der Friedberg-Pass wird für jeweils ein Jahr ausgestellt und muss dann verlängert werden.

2.      Inhaberinnen und Inhabern des Friedberg-Passes wird ein Preisnachlass von 50% in allen städtischen Einrichtungen (der sozialen, kulturellen, bildungs- und sportlichen Teilhabe) gewährt.

3.      Für die Bearbeitung der Anträge und die Ausstellung der Pässe wird eine 50% Stelle nach TVöD EG 7 gemäß der oben genannten Vorlage der Verwaltung eingerichtet. Eine weitere 50% Stelle nach TVöD EG 7 wird mit Sperrvermerk eingeplant. Die Mittel sind im Haushaltsentwurf 2026 einzustellen.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, Friedberger Einrichtungen, die bereits jetzt Ermäßigungen für den genannten Personenkreis gewähren (wie z.B. Usa–Wellenbad, vhs), über die Einführung des Friedberg-Passes zu informieren und für eine Beteiligung zu werben.

5.      Die Verwaltung wird beauftragt, auf der städtischen Homepage eine Übersicht aller Einrichtungen zu veröffentlichen, die Ermäßigungen für Inhaberinnen und Inhaber des Friedberg-Passes anbieten.

6.      Ein Jahr nach Einführung des Friedberg-Passes und jeweils im Folgejahr berichtet die Verwaltung im JSSSK-Ausschuss über die Anzahl der beantragten Friedberg-Pässe.

7.      Die vorgenannte Regelung ist von der Verwaltung im Detail für das Antragsverfahren auszuarbeiten. Vor Einführung ist sie zur endgültigen, zweiten Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, da erst dann die Verwaltungskosten genauer der Stadtverordnetenversammlung dargelegt werden können. Dabei soll eine Bewertung des Regel-Aufwandes für die Erteilung und Verlängerungen von ca. 40 % der Anspruchsberechtigen angenommen werden. Der Verwaltungsaufwand hierfür ist abzuschätzen und vorzulegen. Hinweis: Die Antragsteller gehen derzeit (erste Beschlussfassung) davon aus, dass hierfür ca. eine halbe Stelle in der Sachbearbeitung der Anträge ausreichen wird.