hier: Einführung eines Friedberg-Pass
Antragstext:
1. Die Stadt Friedberg führt zum 01.01.2026
einen "Friedberg-Pass" als Sozialpass für Menschen mit geringem
Einkommen ein. Berechtigt sind Personen, die ihren 1. Wohnsitz in Friedberg
haben und zu einer der folgenden Gruppen gehören:
- Empfängerinnen
und Empfänger von Bürgergeld (ehem. ALG II), Sozialhilfe und Grundsicherung
-
Personen, die Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein haben
-
Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, soweit
sie bereits von der Erstaufnahme des Landes Hessen über die Erstaufnahme des
Wetteraukreises direkt an die Kommune Friedberg zugewiesen sind.
Hierzu
wird die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, wie geeignet Personen die noch in
der Hessischen Erstaufnahme (Außenstelle Friedberg) und Wetterauer Erstaufnahme
sind, auch wenn sie formal einen Wohnsitz in Friedberg haben, zunächst
ausgeschlossen werden können. Der Ausschluss begründet sich durch den nur
temporären Verbleib der Personen in den Erstaufnahmen und kann daher nicht Grundlage
für eine einjährig geltende Kostenreduzierung sein.
-
Darüber hinaus sind Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtscard berechtigt,
einen Friedberg-Pass zu beantragen.
- Der
Friedberg-Pass wird für jeweils ein Jahr ausgestellt und muss dann verlängert werden.
2.
Inhaberinnen und Inhabern des Friedberg-Passes
wird ein Preisnachlass von 50% in allen städtischen Einrichtungen (der
sozialen, kulturellen, bildungs- und sportlichen Teilhabe) gewährt.
3.
Für die Bearbeitung der Anträge und die
Ausstellung der Pässe wird eine 50% Stelle nach TVöD EG 7 gemäß der oben
genannten Vorlage der Verwaltung eingerichtet. Eine weitere 50% Stelle nach
TVöD EG 7 wird mit Sperrvermerk eingeplant. Die Mittel sind im Haushaltsentwurf
2026 einzustellen.
4. Die
Verwaltung wird beauftragt, Friedberger Einrichtungen, die bereits jetzt
Ermäßigungen für den genannten Personenkreis gewähren (wie z.B. Usa–Wellenbad,
vhs), über die Einführung des Friedberg-Passes zu informieren und für eine
Beteiligung zu werben.
5.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der
städtischen Homepage eine Übersicht aller Einrichtungen zu veröffentlichen, die
Ermäßigungen für Inhaberinnen und Inhaber des Friedberg-Passes anbieten.
6. Ein
Jahr nach Einführung des Friedberg-Passes und jeweils im Folgejahr berichtet
die Verwaltung im JSSSK-Ausschuss über die Anzahl der beantragten
Friedberg-Pässe.
7. Die
vorgenannte Regelung ist von der Verwaltung im Detail für das Antragsverfahren
auszuarbeiten. Vor Einführung ist sie zur endgültigen, zweiten Beschlussfassung
der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, da erst dann die Verwaltungskosten
genauer der Stadtverordnetenversammlung dargelegt werden können. Dabei soll
eine Bewertung des Regel-Aufwandes für die Erteilung und Verlängerungen von ca.
40 % der Anspruchsberechtigen angenommen werden. Der Verwaltungsaufwand hierfür
ist abzuschätzen und vorzulegen. Hinweis: Die Antragsteller gehen derzeit
(erste Beschlussfassung) davon aus, dass hierfür ca. eine halbe Stelle in der
Sachbearbeitung der Anträge ausreichen wird.
