hier: Gelder aus dem Einwegkunststofffonds beantragen
Antragstext:
Der Magistrat wird beauftragt,
1.
die Stadt
Friedberg - bzw. bei entsprechender Zuständigkeit ihre Entsorgungsbetriebe -
auf der „DIVID - Einwegkunststofffonds-Plattform“ [Quelle 2] bis zum
15.5.2025 vollständig (d.h. inkl. ggf. nötiger behördlicher Bestätigungen!)
zu registrieren.
2.
bis zum
15.6.2025 die im Jahr 2024 erbrachten
erstattungsfähigen Leistungen zu melden. Dabei sollen alle relevanten
Leistungen (Sammlung, Entsorgung, Aktionen, Sensibilisierung) in den Bereichen Entsorgungsbetriebe,
Bauhof, Stabsstelle Sauberes Friedberg und ggf. Stadtwerke auf
Erstattungsfähigkeit geprüft werden.
3.
bis zu den
Haushaltsberatungen Ende 2025 in Erfahrung zu bringen, in welcher Höhe
Friedberg eine Kostenerstattung in Q4 2025 sowie in den Folgejahren erwarten
kann, und diese in den kommenden Haushalt der Stadt bzw. der
Entsorgungsbetriebe mit einzuplanen.
4.
ab 2026 eine
Meldung der erstattungsfähigen Leistungen des Vorjahres bis zum 15.5.
organisatorisch einzuplanen, da die Fristverlängerung bis 15.6. nur im Jahr
2025 gilt.
